Zuständigkeiten an der Fachvertretung für Berufliche Bildung

Sie haben Fragen zur Studienorganisation, möchten Prüfungsleistungen anerkennen lassen oder benötigen eine Bescheinigung für Ihr abgeleistetes Berufspraktikum?

Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeiten und Ansprechpersonen für die unterschiedlichen Themen an der Fachvetretung für Berufliche Bildung:

  • Für Fragen rund um das Studium, die Organisation des Studiums, Studienberatung, Anerkennungen von Prüfungsleistungen und Anerkennungen von Wechslern in den neuen Masterstudiengang (speziell auch für FAU-Unterrichtsfächer) sind Prof. Dr. Grell  und Frau Ruppert zuständig. Für Fragen rund um das Vorpraktikum und die Erteilung der Leistungsbescheinigung nach dem §48 BAföG ist Prof. Dr. Grell zuständig.
  • Für Fragen rund um das Berufspraktikum und das fachdidaktische Praktikum im Master (Uni-Schule) ist Frau Lanver zuständig.
  • Für die Anerkennung der 24 Wochen Berufspraktikum kommen Sie bitte mit den geforderten Unterlagen in die Sprechstunden von Prof. Dr. Grell, Frau Ruppert, Frau Lanver oder Frau Friedel. Anerkennungen via Mail sind nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vorab nochmal über das Vorgehen unter https://www.uni-bamberg.de/ma-bebi/praktika-im-studium/ und nutzen Sie die Sprechstunden.

Die Sprechstundenzeiten finden sie auf der Seite der jeweiligen Ansprechperson.

Außerdem haben Sie auch immer die Möglichkeit, sich an unsere Info-Mail oder unsere Tutorinnen zu wenden:

Fragen zu einem der Praktika?

Bei Fragen zu den verschiedenen Praktika im Bachelor- und Masterstudiengang Berufliche Bildung informieren Sie sich bitte vorab immer erst selbstständig über folgende Seiten:

  • Informationen zum Vorpraktikum
  • Informationen zu den schulischen Praktika im Bachelor (PädiSchupra, fachdidaktisches Praktikum im Unterrichtsfach) und Master (fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung)
  • Informationen zum Berufspraktikum