Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen erhalten Pflegebedürftige seit September 2018 das Bayrische Landespflegegeld.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet ist, bekommen jährlich 1.000 € zusätzlich. Dadurch sollen auch pflegende Angehörige mehr Wertschätzung erfahren und gestärkt werden.
Das Landespflegegeld wird jährlich ausgezahlt. Dabei ist das Datum der Antragsstellung maßgeblich für den Monat der Auszahlung. Eine Weiterzahlung der Leistung erfolgt in den darauffolgenden Jahren automatisch und es muss kein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Weitere Informationen:
- Anspruch haben sowohl Personen die zu Hause gepflegt werden, als auch Pflegebedürftige die im Pflegeheim wohnen. Auch Personen, deren Pflegekosten von einem Sozialhiilfeträger übernommen werden haben Anspruch
- Es gibt keine Einkommensgrenze
- Es ist nicht zweckgebunden und es muss kein Nachweis erbracht werden, wofür das Geld verwendet werden soll.
- Antragssteller ist der Pflegebedürftige selbst