"Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen."
Diese Definition des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, dass Pflegebedürftigkeit in allen Lebensphasen auftreten kann - sie kann sich langsam entwickeln oder ganz plötzlich eintreten.
Oft geht Pflege mit großen körperlichen, emotionalen und finanziellen Belastungen einher. Sie bedeutet, dass Beruf und Familie koordiniert werden müssen. Folgende Seiten sollen Sie dabei unterstützen und Sie mit wichtigen Informationen versorgen.