Datenschutzbeauftragter der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Herzlich Willkommen auf der Seite des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Grundlegende Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf den zentralen Seiten des universitären Datenschutzes. Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen zum Datenschutz.
Weiterhin stellt auch der IT-Service ein Informationsangebot zum Datenschutz bereit.
Formulare, Vorlagen und Rundschreiben, die sich in besonderer Weise an die Universitätsmitglieder richten, sind auf den Intranetseiten zum Datenschutz eingestellt.
Diese Seiten werden kontinuierlich überarbeitet und erweitert. Sollten Sie die gewünschte Information oder Vorlage nicht finden, oder haben Sie weitergehende Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich bitte an eine der Ansprechpersonen.
Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Zu den Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten gehört nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO insbesondere:
- die Unterrichtung und Beratung der verantwortlichen datenverarbeitenden Stelle sowie der Beschäftigten (lit. a)
- die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften (lit. b)
- die Beratung des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (lit. c).
Eine umfassendere Aufstellung dieser Aufgaben bietet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) auf seiner Website.
Rechtsgrundlagen
Die grundlegenden Rechtstexte im Datenschutz sind
- die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (2016/679/EU) (externer Link)
- sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) – BayRS 204 1-I (externer Link).
Ergänzt werden diese Rechtsvorschriften durch datenschutzbezogene Regelungen aus den unterschiedlichsten Fachgesetzen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat hierzu eine Übersicht zusammengestellt.