Universitätsbibliothek
Informationen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen bei der Bibliotheksnutzung
Hilfestellung bei Kopieren, Scannen, Drucken oder Finden/Ausleihen eines Buches
Gesetzliche Grundlage hierfür ist §45a UrhG.
- für sehbeeinträchtigte Studierende
- für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung, die eine verlängerte Erstausleihe benötigen
Telefonische Verlängerungsmöglichkeit, zusätzlich zur Verlängerung im Internet nach Absprache
Individuelles, dauerhaftes Schließfach in der Bibliothek nach Absprache
PC-Arbeitsplätze für sehbeeinträchtigte Studierende in der TB1
Möglichst barrierefreier Zugang
Suchen von individuellen Lösungen:
- Ansprechpartner: Bibliotheksdirektor Dr. Franke und die jeweiligen Leitungen der Teilbibliotheken: TB1, TB2, TB3, TB4, TB5 und ERBA-Bibliothek