Zugang und Zulassung zum Studium
Allgemeine Informationen
Informationen zu Bewerbungen an der Universität Bamberg finden Sie auf der Homepage. Auf der Seite Zulassungsverfahren können Sie sich über zulassungsfreie Fächer und die örtlichen Vergabeverfahren informieren.
Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS bzw. an einer Hochschule Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.
1. Auswahl nach Härtegesichtspunkten - Härtefall
Mit dem Härtefallantrag können behinderte und chronisch kranke Studierende, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, beantragen, innerhalb der Härtequote am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern, sind unter anderem eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht, und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine erfolgreiche (Wieder-) Eingliederung verspricht. Die gesundheitlichen Umstände müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden. Erforderlich ist immer auch der persönliche Antrag, der persönlich und individuell gestellt werden sollte und auch eure Motivation für das Gelingen des Studiums deutlich zum Ausdruck bringen. Die Rangfolge wird durch den Grad der persönlichen Härte bestimmt.
ACHTUNG: Ein Härtefallantrag kann nur einmal, bei der Bewerbung für das Erststudium gestellt werden. Wenn Sie den Studiengang wechseln, können Sie nur einen Härtefall geltend machen, wenn der Wechsel aus gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig ist.
2. Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote
Falls ein Härtefallantrag nicht gestellt werden kann oder keine Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote - gestellt werden. In diesem Fall sind entsprechende Nachweise und Schulgutachten zwingend.
Bitte beachten: Alle genannten Anträge sind spätestens zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Kontaktstelle Studium und Behinderung oder die Studierendenkanzlei.