Gesetzliche Grundlagen
Das Recht auf chancengleiche Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert.
Über folgende Links finden Sie Zugang zu wichtigen Gesetzestexten:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Das Sozialgesetzbuch IX, § 2, Definition von Behinderung
- Das Sozialgesetzbuch XII, § 53, Eingliederungshilfen
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention, Deutsche Fassung)
- Das Bayerische Gleichstellungsgesetz
- Die Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 15. Juni 2007
- Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Das Hochschulrahmengesetz (HRG)
Basierend auf diesen Grundlagen ist Ziel und Aufgabe der Universität Bamberg, allen Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung ein barrierefreies und möglichst erfolgreiches Studium zu ermöglichen.