Studentische Krankenversicherung
Die richtige Krankenversicherung ist für Studierende mit Beeinträchtigungen von besonderer Relevanz. Denn gerade Studierende mit Beeinträchtigungen müssen sich auf eine optimale medizinische Versorgung verlassen können.
Die richtige Krankenversicherung
Für Studierende an einer deutschen Hochschule besteht eine Krankenversicherungspflicht, Sie können sich also nicht ohne einen Versicherungsnachweis einschreiben. Wie Sie sich versichern, bleibt dabei ihnen überlassen. Sehr wichtig ist aber, dass Sie während des Studiums die Art Ihrer Versicherung – als von gesetzlich nach privat und umgekehrt - nicht mehr wechseln können.
Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern, sollte gut überlegt sein. Bei beiden Varianten können Sie familienversichert bleiben, zumindest bis Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen von über 505,00 Euro (Stand: 1.1.2024) oder bis Sie ihr 25. Lebensjahr beendet haben.
Sind Sie über Ihre Familienversicherung privat versichert, ist diese in vielen Fällen zunächst günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung. Dauert es aber länger als bis zu Ihren 25. Geburtstag, bis Sie Ihr Studium beendet oder eine versicherungspflichtige Anstellung von längere Dauer als 18 Monaten gefunden haben, haben Sie keine Möglichkeit, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln und müssen sich auch als Student privat versichern. Erkundigen Sie sich für den Fall der Fälle besser vor einer Einschreibung, ob und mit welchem Umfang Ihre private Versicherung dies anbietet.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen eigenen Studierendentarif an, der bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich ist. Sind Sie gesetzlich familienversichert, bekommen Sie kurz vor ihrem 25. Geburtstag Post von ihrer bisherigen Krankenversicherung. Dann können sie entscheiden ob sie auch zukünftig dort versichert sein möchten oder ob sie sich eine andere (gesetzliche) Krankenkasse suchen. Für den Antrag ist es wichtig, ihrer Krankenkasse mitzuteilen, dass sie Student*in sind, damit diese ihnen den entsprechenden Antrag zuschicken kann.
Studierende, die unmittelbar vor dem Studium pflichtversichert waren, etwa durch eine Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr, müssen während des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Betreffenden haben nicht mehr das Recht, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Kosten der studentischen Krankenversicherung
Selbstversicherte Studierende in einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen einen vergünstigten Betrag. Dieser ist an den Bafög Höchstsatz gekoppelt. Stand 1.1.2024 liegen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung ohne Kinder zwischen 124,15€ und 149,62€ pro Monat.
Der vergünstigte Studierendentarif ist nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Danach müssen Sie sich regulär freiwillig versichern.
Sie sollten in diesem Fall prüfen, ob gegebenenfalls eine beitragsfreie Familienversicherung über eine*n Ehepartner*in möglich ist.
Überschreiten der Altersgrenze
Eine Behinderung kann ein Grund dafür sein, dass der Verbleib in der Studentischen Krankenversicherung auch dann gewährt wird, wenn die Altersgrenze (30 Jahre) überschritten wurde. Die Behinderung muss jedoch ursächlich für die späte Aufnahme des Studiums oder die verlängerte Studiendauer sein.
Hierfür müssen sie einen Antrag mit der Begründung und Belegen an ihre Krankenkasse stellen. Die genauen Bedingungen und Nachweise sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.