Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Behinderte Studierende, die an der Universität Bamberg studieren und in Oberfranken leben, können Unterstützung beim Besuch der Hochschule erhalten.
Der Bezirk Oberfranken (Eingliederungshilfe) übernimmt für Studierende mit Behinderung die behinderungsbedingten Mehrkosten.
- den wegen der Behinderung bestehende studienbedingte Mehrbedarf wie z.B. Kosten für Lernmittel, Kosten und Beihilfen für Studienhelfer (Zivildienstleistende, studentischen Hilfskräfte), Vorlesekräfte und Tutoren (Kommilitonen oder examinierte Kräfte), Fahrtkosten für Behindertenfahrdienst
- die Ausgaben für größere orthopädische und größere andere Hilfsmittel wie z.B. die blindengerechte PC-Ausstattung, Diktiergeräte oder Kraftfahrzeughilfen
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Studierenden z.B. in einem Wohnheim für behinderte Studierende (sofern wegen der Behinderung die Durchführung des Studiums nur bei gleichzeitiger Betreuung in einer Einrichtung möglich ist)
Es werden nur Kosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Behinderung entstehen. Aufwendungen wie Studiengebühren, Gebühren für das Studentenwerk oder Krankenversicherungsbeiträge werden nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für den Erhalt der Hilfe:
- es ist zu erwarten, dass das Ziel der Ausbildung erreicht wird.
- der beabsichtigte Ausbildungsweg ist erforderlich.
- der Beruf bzw. die Tätigkeit bieten voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage oder - wenn dies wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist - tragen in angemessenem Umfang zur Lebensgrundlage bei.
Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen ist in jedem Fall zu prüfen.
Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen von der Kontaktstelle Studium und Behinderung.