Glossar
Anreise
Unter folgender Adresse erreichen Sie die Kontaktstelle Studium und Behinderung:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Sabina Haselbek
Kapuzinerstraße 25, Raum 00.16
96047 Bamberg
Lageplan
Telefon: (0951) 863-1147 (Verbindung über Schriftdolmetscher:innen)
bafbs(at)uni-bamberg.de
Öffentlicher Nahverkehr: Buslinien 904, 906, 910 und 916 bis Haltestelle "Am Kranen"
Barrierefreier Zugang: Im Innenhof durch die rechte Türe (nach den Treppenstufen) und dann den Aufzug als Durchgang benutzen!
Auslandsstudium
Bei Fragen zum Auslandsstudium finden Sie unter auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung weitere Hinweise.
Bitte beachten Sie auch das International Office der Universität Bamberg.
BAföG
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) steht auch für behinderte und chronisch kranke Studierende zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen und das Einkommen oder Vermögen der Eltern bzw. des Ehegatten nicht ausreichen. Hinzu kommen einige spezielle Regelungen für behinderte und chronisch kranke Studierende.
Barrierefreiheit
Behinderungen entstehen für Menschen mit körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen oft erst dadurch, dass das Umfeld nicht barrierefrei ist und Zugang bzw. Nutzbarkeit von Angeboten eingeschränkt ist. Ziel ist es, u.a. die baulichen, kommunikativen und didaktischen Barrieren in der Hochschule abzubauen. Wo Barrieren eine selbstbestimmte Teilhabe am Studium verhindern, müssen individuell erforderliche „angemessene Vorkehrungen“ für chancengleiche Studienbedingungen sorgen.
Informationen zu den baulichen Gegebenheiten an der Universität Bamberg.
Beauftragter für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen
Der Beauftragter für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen der Universität Bamberg ist Herr Prof. Dr. Wolstein.
Behinderung
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist (SGB IX §2 Abs. 1).
Berufseinstieg
Behinderte oder chronische erkrankte Studierende sind oft unsicher am Ende ihres Studiums und befürchten Nachteile beim Berufseinstieg. Die Kontaktstelle Studium und Behinderung informiert auf ihrer Website über einge (Beratungs-)Möglichkeiten.
Beurlaubung
Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend nicht studierfähig sind, ist dies zum Beispiel ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
Bewerbung
Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS bzw. an einer Hochschule Sonderanträge (Nachteilsausgleich) stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.
Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie weitere Informationen zum Zugang und Zulassung zum Studium.
Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot
Die Hochschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Dafür sollen Barrieren abgebaut und „angemessene Vorkehrungen“ getroffen werden.
Chronische Erkrankung
Chronische Krankheiten können länger andauernde Krankheiten oder solche mit episodischen Verlauf sein, wie z.B. chronische Darmerkrankungen oder Epilepsie. Wenn sie zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe führen, handelt es sich um Behinderungen, auch wenn sich viele der Betroffenen selbst nicht als „behindert“ bezeichnen würden.
Datenschutz und Schweigepflicht
„Ich befürchte, dass ich später (berufliche) Nachteile durch bekannt werden meiner Behinderung oder durch die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen habe.“ Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der Schweigepflicht und es geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung!
Externe Anlaufstellen
Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie Informationen zu Institutionen und Servicestellen, die außerhalb der Universität als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.
Fachstudienberatung
Bei stark fachbezogenen Fragen zu einem Studiengang, Studienfach oder Fachgebiet ist die Fachstudienberatung eine geeignete Anlaufstelle.
Die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater geben unter anderem Hilfestellung bei Fragen zur Schwerpunktbildung in der wissenschaftlichen Arbeit, zu Lern- und Arbeitstechniken ihres Faches sowie zu den relevanten Prüfungs- und Studienordnungen für Studierende der Universität und insbesondere für Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechsler.
Finanzierungshilfen
Um die Kosten für Studium und Lebensunterhalt zu decken, müssen sich beeinträchtigte Studierende oft zusätzlichen Fragen zum Finanzierungsbedarf stellen.
Folgende Auflistung soll eine Übersicht geben:
1 Bafög
2 Sozialleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld, Erwerbsminderungsrente, Behinderungsbedingte Mehrbedarfe)
3 Mehrbedarfe (Eingliederungshilfe, Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt, Medizinische Hilfsmittel)
4 Beiträge und Gebühren (Semesterbeiträge, Semesterticket, Hochschulgebühren, Rundfunkbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse)
5 Krankenversicherung (gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, private Kranken- und Pflegeversicherung, Auslandsstudium)
6 Pflege und Assistenz (Pflege und Assistenz, Pflegeversicherung, SGB XII, Blindenhilfe, Organisation von Assistenz und Pflege)
7 Stipendien (Begabtenförderung, Stipendienstiftungen jenseits der Begabtenförderung, Einzelfallhilfen, Sonderfördermittel für Auslandsstudium)
8 Kredite (Bildungskredit, Bafög-Studienabschlussförderung, zinslose Darlehen von Stiftungen, Darlehenskassen der Studentenwerke, Darlehen nach SGB II, Studienkredite privater Banken und Sparkassen/Bildungsfonds)
Bitte vereinbaren Sie hier auch einen Beratungstermin in der Sprechstunde der Kontaktstelle Studium und Behinderung und informieren sich zum Thema Finanzierungshilfen auf der Website des Deutschen Studentenwerks.
Gebäude
Eine Auflistung aller Gebäude der Universität Bamberg und deren baulichen Gegebenheiten finden Sie auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung.
Gesetze
Die gesetzlichen Rechte für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung und die dazugehörigen Texte finden Sie auf der Website der Kontaktstelle für Studium und Behinderung.
Härtefall
Härtefallanträge können in Bezug auf die Zulassung zum Studium, bei Prüfungen oder bei Studienzeitverlängerungen relevant sein.
Hilfsmittel
Wenn es die Behinderung erfordert, so können spezielle Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kontaktstelle für Studium und Behinderung.
Hochschulhilfen
Behinderte Studierende, die an der Universität Bamberg studieren und in Oberfranken leben, können Unterstützung beim Besuch der Hochschule erhalten. Weitere Informationen zum Thema Hochschulhilfen finden Sie auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung.
Hörschädigung
Unter hörgeschädigten Menschen werden sowohl Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose oder auch Cochlea-Implant-Träger zusammengefasst. Wenn Sie von einer Hörschädigung betroffen sind, berät die Kontaktstelle für Studium und Behinderung Sie gerne.
Inklusive Hochschule
Wenn Mitglieder der Hochschulen die Vielfalt ihrer Studierenden und Lehrenden wertschätzen und die Vorrausetzungen für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller schaffen, werden Hochschulen inklusiv. Dann gilt: „Es ist normal, verschieden zu sein“.
Kontaktstelle Studium und Behinderung
Die Kontaktstelle Studium und Behinderung wird geleitet von Dipl. Sozialpäd. (FH) Sabina Haselbek und informiert und berät Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Ziel der Kontaktstelle Studium und Behinderung ist es, an der Universität Bamberg auf die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit einzugehen. Gemäß der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes geben 7% aller Studierenden an, durch eine Behinderung im Studium beeinträchtigt zu sein. Seit 2009 ergreift die Kontaktstelle Studium und Behinderung Maßnahmen, die Chancengerechtigkeit für diese Gruppe schaffen soll. Die Beratung verfolgt das Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, sodass behinderte und/oder chronisch erkrankte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden.
Körperliche Behinderung
Unter dem Begriff „körperliche Behinderung“ fällt eine Vielzahl von Beeinträchtigungen. Zu dieser Art von Behinderung zählen hauptsächlich drei Gruppen: Schädigung von Gehirn- und Rückenmark, Schädigung von Muskulatur und Knochengerüst sowie Schädigung durch chronische Krankheit und Fehlfunktion von Organen. Diese Krankheitsbilder können damit sehr unterschiedlich aussehen und sich verschieden schwer auf das Leben der betroffenen Person auswirken. Wenn daraus motorische Einschränkungen resultieren, kann die Kontaktstelle für Studium und Behinderung Lösungen finden.
Legasthenie
Unter Legasthenie versteht man eine massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache. Die betroffenen Personen haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache. Die Kontaktstelle Studium und Behinderung berät zu weiteren Hilfen.
Lehre und Lernen
Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie als Angehöriger der Universität Bamberg weitere Informationen und Angebote für eine inklusive Lehre.
Mensa
Zum einen sind die Allergene der Speisen ausgehängt, zum anderen kann man (schon ein oder zwei Tage vorher) bei der Kasse die Küche informieren und um ein spezielles Gericht bitten. Dies wird dann versucht, zu berücksichtigen und zu kochen.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sollen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen individuell kompensieren. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten benötigen Nachteilsaugleiche beim Zugang zur Hochschule, im Studium und in Prüfungen, aber z. B. auch beim Bezug von BAföG oder der Nutzung von Hochschul-Bibliotheken. Nachteilsausgleiche sind Teil der „angemessenen Vorkehrungen“ wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Nur wer beeinträchtigungsbedingte Behinderungen nachweist und belegt, kann Anspruch auf Nachteilsausgleiche und besondere Unterstützungsleistungen geltend machen.
Psychische Erkrankungen
Psychische erkrankte Studierende können unter verschiedenen Störungen leiden, zum Beispiel einer Depression, Suchterkrankung oder durch Gewalterfahrungen traumatisiert sein. Die Kontaktstelle Studium und Behinderung berät Sie bei diesen Erkrankungen. Weiter gibt es eine Auflistung externer Anlaufstellen, der Selbsthilfegruppe HOPES und der Psychotherapeutischen Beratungsstelle.
Psychotherapeutische Beratungstelle
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Würzburg in Bamberg hilft Studierenden in Krisensituationen oder anderen persönlichen Problemen.
Prüfungen
Bitte beachten Sie den Punkt Nachteilsausgleich.
Sollten Sie am Prüfungstag erkrankt sein, so beachten Sie bitte die Hinweise auf den Seiten des Prüfungsamts
Rechtsberatung
Die Rechtsberatung des Studentenwerks Würzburg bietet auch für die Studierenden in Bamberg eine persönliche Sprechstunde zur Rechtsberatung an.
Ruheraum
Bisher gibt es keine ausgewiesenen Ruheräume an der Universität Bamberg. Bitte sprechen Sie bei Bedarf nach einer individuellen Lösung die Kontaktstelle Studium und Behinderung an.
Schwerbehinderung
Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben (SGB IX §2 Abs. 2).
Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen) (SGB IX §2 Abs. 3).
Sehbehindertenarbeitsplatz
Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie Informationen über geeignete Arbeitsplätze.
Sehbeeinträchtigung
Für blinde und sehbehinderte Studierende ist ein barrierefreier Zugang zu Informationen und geeignete Hilfsmittel besonders wichtig. Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie geeignete Arbeitsplätze. Für weitere Hilfestellungen wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle Studium und Behinderung.
Semesterticket
Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis mit der zugehörigen Wertmarke sind, können sich vom Semesterticket befreien lassen.
Sozialberatung
Die Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg in Bamberg ist eine erste Anlaufstelle für Studierende, die sich in einer schwierigen persönlichen Lebenssituation befinden.
Sprechstunde
Sowohl Frau Haselbek als auch Frau Dr. Dillig beraten Sie gerne persönlich in der Sprechstunde. Bitte beachten Sie auch die Ankündigungen und eventuelle Änderungen auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung!
Stipendium
Einige Stiftungen vergeben spezielle Stipendien für Studierende mit Behinderung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung.
Suizidprävention - Online
[U25] Online-Suizidprävention
[[U25] ist ein reines Mailberatungs-Angebot.
Die Vorteile dieses Ansatzes liegen in der Anonymität, der Niedrigschwelligkeit und in der Tatsache, dass das Internet das von Jugendlichen vorwiegend genutzte Medium ist.
Teilzeitstudium
Für fast alle Studiengänge ist ein Ausweichen auf das Modell Teilzeitstudium möglich. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung profitieren möglicherweise von dieser Art des Studiums. Bitte informieren Sie sich aber unbedingt hinsichtlich der Konsequenzen!
Uniinterne Ansprechpartner
Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie Personen und Institutionen, die Ihnen innerhalb der Universität Bamberg, bei der Regelung von Formalitäten sowie der Planung und Organisation Ihres Studiums zur Verfügung stehen.
Universitätsbibliothek
Auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung finden Sie weitere Informationen für eine barrierefreie Nutzung der Universitätsbibliothek.
Urlaubssemester
siehe Beurlaubung
Wohnen
Die Kontaktstelle Studium und Behinderung hilft Ihnen gerne bei der Wohnungssuche. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Kontaktstelle. Einige Tipps zur Wohnungssuche in Bamberg finden Sie auf der Website der Kontaktstelle Studium und Behinderung.
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert Sie zum einen über Studiengänge und Kombinationsmöglichkeiten von Studienfächern, steht Ihnen aber auch bei Unklarheiten im Studium soiwe Prüfungs- und Lernschwierigkeiten beratend zur Seite.
Zulassung
Siehe Bewerbung