- Matthias Bahr

Wichtige Hinweise zur 10. Mitgliederversammlung

Der Vorstand informiert über die Vorbereitung der 10. Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung wird am 17. Oktober 2020 online stattfinden.

Sehr geehrte Mitglieder des BAD e.V.,

 

aufgrund der plötzlichen Coronavirus-Pandemie musste die ursprünglich für Anfang Juli vorgesehene zehnte Mitgliederversammlung verschoben werden. Ihre Gesundheit liegt dem Vorstand des BAD e.V. sehr am Herzen. Insoweit wäre eine Durchführung der Versammlung vor Ort in Bamberg mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden. Des Weiteren bestehen angesichts der hohen infektionsschutzrechtlichen Auflagen ernsthafte Zweifel an der Praktikabilität einer Präsenzveranstaltung.

Gemäß § 5 Abs. 2 GesRuaCOVBekG1 dürfen Mitgliederversammlungen im laufenden Jahr abweichend von der Vereinssatzung auch virtuell stattfinden. Der Vorstand kam in der Folge einstimmig darin überein, die diesjährige Mitgliederversammlung des BAD e.V. aus Sicherheitsgründen ausschließlich virtuell abzuhalten. Als Termin wurde Samstag, der 17. Oktober 2020 ab 14 Uhr festgesetzt. Hierfür wird das Videokonferenzsystem Zoom (www.zoom.us) genutzt.

Um einen geordneten und zügigen Ablauf zu gewährleisten, bereitet der Vorstand die Mitgliederversammlung umfassend vor. Bitte reichen Sie deshalb etwaige Kandidaturen für Vorstandsposten und Anträge möglichst frühzeitig bis zum 10. Oktober 2020 per E-Mail an bad(at)uni-bamberg.de ein. Verfügt ein Mitglied nicht über die erforderliche IT-Infrastruktur wird ebenso um rechtzeitige Rücksprache gebeten, damit jedem Mitglied die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglicht werden kann.

Wie bereits mehrfach angekündigt, findet im Rahmen der Mitgliederversammlung auch die Abstimmung über eine umfangreiche Satzungsänderung statt. Etwaige Fragen hierzu können Sie gerne an matthias.bahr(at)uni-bamberg.de richten. Die förmliche Ladung zur Mitgliederversammlung wird noch erfolgen. Bitte merken Sie sich aber bereits jetzt den Termin vor. Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme und bedankt sich für Ihre Mithilfe zum Gelingen dieser besonderen Mitgliederversammlung!

 

Mit besten Grüßen

gez. Matthias Bahr

Schriftführer im Vorstand des BAD e.V.

 


1 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570).