Informationen zum Pflichtpraktikum
Wichtige Hinweise und Dokumente:
- Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen Formalia des Pflichtpraktikums sowie Möglichkeiten der Anerkennung einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit finden Sie hier(131.7 KB, 6 Seiten).
- Teilweise werden Praktikumsstellen nur dann vergeben, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Sollten Sie einen Nachweis darüber benötigen oder diesen gleich Ihrer Bewerbung beifügen wollen, so können Sie diesen über die Online-Dienste für Studierende selbst generieren.
- Zur Anerkennung eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit ist es notwendig einen Antrag auf Anerkennung zu Stellen. Diesen Anerkennungsantrag finden Sie hier(36.3 KB, 1 Seite).
- Den Antrag auf Anerkennung leiten Sie bitte zusammen mit den jeweils benötigten Anlagen (siehe Antragsformular) an den Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Olaf Struck weiter.
- Mustervertrag(156.3 KB, 3 Seiten)für Praktika beim Praktikumsgeber, falls dieser keine eigenen Verträge hat oder Ihnen kein Zeugnis ausstellt.
- Bitte beachten Sie: Im Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie ist der Antritt von Prüfungen während der Beurlaubung nicht möglich. Sollten Studierende jedoch auch während der Beurlaubung an wiederholungspflichtigen Prüfungen teilnehmen wollen, so ist dies während der Meldefrist dem Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen. Diese Regelung gilt ausschließlich für wiederholungspflichtige Prüfungen und nicht für Neuanmeldungen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Olaf Struck
Professur für Arbeitswissenschaft
Feldkirchenstr. 21, Raum F21/01.29b
Telefon: +49 (0) 951/863-2690
E-mail: olaf.struck(at)uni-bamberg.de