Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ausschließlich für Studierende des Hauptfaches Soziologie:

Zeichnungsberechtige/r Hochschullehrer/in für das BaföG ist die/der Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses (zur Zeit Prof. Dr. Cornelia Kristen, Stellvertreter Prof. Dr. Steffen Schindler). Seine/Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Erstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAföG. Die Studierenden werden gebeten, das entsprechende Formblatt 5(119.2 KB) auszufüllen und es unter Angabe der bisher erbrachten Leistungen (etwa: Flexnow-Ausdruck: Datenblatt) per Mail an Susann Sachse-Thürer (susann.sachse(at)uni-bamberg.de) zu senden. Bitte verwenden Sie ausschließlich das hier angegebene Formular(119.2 KB) und tragen dort selbst Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Förderungsnummer und bisher erreichte ECTS-Punkte) ein. Sollten Sie die Unterlagen per Post zurüchgesandt haben wollen, schicken Sie bitte Ihre ausgedruckten Unterlagen und einen frankierten und rückadressierten Briefumschlag an die folgende Adresse:


Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Feldkirchenstr. 21, F21 01.15
96047 Bamberg
E-Mail: susann.sachse@uni-bamberg.de

Kriterien für die Erstellung der Bescheinigung:

Maßgeblich sind die bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.  Dieser Wert wird auf Grundlage der folgenden Tabelle berechnet. Die Studierenden werden gebeten, die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck: Datenblatt)und die erreichte Gesamtpunktzahl zu ermitteln.

Die Punktzahl berechnet sich wie folgt:

ModulgruppeStudienleistung in ECTS-PunktenPrüfungsleistung in ECTS-Punkten
A) Soziologische Grundlagen 25
B) Methoden der empirischen Sozialforschung & Statistik 50
C) Pflichtpraktikum10 
D) Studienschwerpunkt nach Wahl 50
E) Kontextstudium 30
F) Bachelorarbeit 15
Jeweils Gesamt10170
Insgesamt180

Der Bachelor wird insgesamt mit 180 Punkten bewertet. Wenn 53% der aus der obigen Tabelle abzuleitenden Gesamtsumme, also 96 ECTS-Punkte nach dem vierten Semester erreicht sind, wird die entsprechende Bescheinigung unterschrieben. Sofern das Formblatt 5 am Ende des dritten Semesters nachgewiesen werden muss, müssen 40%, also 72 ECTS-Punkte erreicht worden sein. Die Studierenden werden gebeten, die erreichte Gesamtpunktzahl selbst zu ermitteln und die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck).

Hinweis auf externen BAföG-Rechner:

Der erste BAföG-Rechner der feststellen kann, ob überhaupt ein BAföG-Anspruch besteht, ist endlich online: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-anspruch. Hier kann man außerdem BAföG genauer berechnen als mit jedem bestehenden Rechner: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-rechner