Qualifikationsziele
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Psychologie sind für den Berufseinstieg in verschiedene Berufsfelder im Fachgebiet Psychologie qualifiziert und erwerben zugleich die Zugangsvoraussetzungen für einen konsekutiven Masterstudiengang (M.Sc.) im Fach Psychologie. Bei entsprechender Wahl der berufsorientierten Praktika werden die Studierenden qualifiziert, einen konsekutiven Master-Studiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie“ aufzunehmen, der mit der Approbation zum / zur psychologischen Psychotherapeuten / psychologischen Psychotherapeutin abschließt.
Wissenschaftliche Befähigung
Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Besuch der fachwissenschaftlichen Module in der Lage,
- die zentralen Zusammenhänge des Faches Psychologie zu überblicken und grundlegende Erkenntnisse und wissenschaftliche Methoden (z.B. Wahrscheinlichkeitstheorie, Inferenzstatistik, Grundlagen des experimentellen Arbeitens in der Psychologie, qualitative Datenauswertung) korrekt anzuwenden.
- grundlegendes Wissen über die wissenschaftlichen Grundlagen und Praxisfelder der Psychologie anzuwenden, insbesondere eines kritischen Verständnisses der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden der verschiedenen Teilgebiete der Psychologie (z.B. klinische Psychologie und Psychotherapie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie, Neuropsychologie).
- in mindestens zwei Teilbereichen der Psychologie spezielle, über die Grundlagen hinausgehende Kenntnisse zu erläutern, die in Wahlpflichtmodulen erworben wurden.
- die Richtigkeit fachlicher und praxisrelevanter Aussagen kontextbezogen zu reflektieren, ihr Wissen in ausgewählten Bereichen der Psychologie praktisch anzuwenden und Problemlösungen zu erarbeiten bzw. weiterzuentwickeln.
- wissenschaftlich fundiert in ihrem Fachgebiet anwendungsorientierte psychologische Projekte unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis durchzuführen, wie sie im Rahmen ihrer Abschlussarbeit gezeigt haben.
Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit
Die Absolventinnen und Absolventen können nach Besuch der fachwissenschaftlichen Module und dem Absolvieren des berufsqualifizierenden Praktikums das eigene berufliche Handeln mit theoretischem und methodischem Wissen im Bereich der Psychologie begründen und kritisch reflektieren.
- Sie können nach Besuch der Statistik-Module und der Module im Fach psychologische Diagnostik psychodiagnostische Testverfahren anwenden, auswerten und interpretieren.
- Sie können Grundkenntnisse in psychologischer Gesprächsführung anwenden und psychologisches Wissens an fachfremde Personen kommunizieren, wie sie im Rahmen der Versuchspersonenstunden und des berufsqualifizierenden Praktikums gezeigt haben.
- In der problemlösungsorientierten Kommunikation mit anderen Personen können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Sichtweisen innerhalb ihres Fachgebietes der Psychologie reflektieren und Interessen anderer Beteiligter berücksichtigen.
- Sie können Entscheidungen im Rahmen des beruflichen Handelns ethisch begründen.
Persönlichkeitsentwicklung
- Absolventinnen und Absolventen haben ein wissenschaftliches Selbstverständnis entwickelt und sind in der Lage, ihr Wissen auch über die Grenzen der Fachdisziplin Psychologie hinaus selbständig zu vertiefen.
- Sie tragen im Team zur Lösung komplexer Probleme bei und können diese fachgerecht kommunizieren.
- Die Absolventinnen und Absolventen können ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen, sachbezogene Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheiten reflektieren und unter Anleitung nutzen.
- Die Absolventinnen und Absolventen können das eigene berufliche Handeln kritisch in Bezug auf gesellschaftliche Erwartungen und Folgen reflektieren und gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert sowie mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitgestalten.