Zum 1. April 2025 tritt eine neue Version der Prüfungsordnung im BA Politikwissenschaft in Kraft. Diese Seite ist für alle Studierenden relevant, die ihr Studium zu einem vorherigen Semester aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen haben. In diesem Fall können Sie in die neue Prüfungsordnung übertreten. Dies ist bis spätenstens zum 31. März 2026 möglich. Sie können auch in der alten Prüfungsordnung verbleiben und zu den Bedingungen zu Ende studieren, zu denen Sie Ihr Studium aufgenommen haben.

Für alle, die ihr Studium zum oder nach dem Sommersemester 2025 aufnehmen, ist diese Seite irrelevant. Für Sie zählt einfach nur die neue Struktur. 

Was ist in der neuen Prüfungsordnung überhaupt anders - und warum?

Das grundlegende Lernziel unseres BA-Studiengangs ist, dass Absolvent*innen eine breite inhaltliche und methodische Ausbildung in Politikwissenschaft erhalten. Die neue Prüfungsordnung bietet daher einige neue Module sowie eine klarere Modulstruktur und entwickelt diese Kernidee somit weiter.

Insbesondere gibt es folgende Änderungen:

  • Der Modultyp “Proseminar” wird abgeschafft. Stattdessen wird ein neuer Modultyp “Seminar (klein)” eingeführt. Während es sich bei Proseminaren um separate Lehrveranstaltungen handelte, sind kleine Seminare keine separaten Lehrveranstaltungen. Studierende, die zum Beispiel ein Seminar (klein) in Politischer Theorie belegen, besuchen die identische Lehrveranstaltung wie Studierende, die ein Seminar in Politischer Theorie belegen. Einziger Unterschied: Für das Seminar (klein) ist die Prüfungsleistung reduziert und umfasst i.d.R. nur ein Referat (oder vergleichbar). Für das reguläre Seminar ist i.d.R. eine Hausarbeit (oder vergleichbar) als Prüfungsleistung zu erbringen. Dementsprechend gibt es für Seminare mit Hausarbeit 6 ECTS-Punkte und für Seminare (klein) lediglich 3 ECTS-Punkte.
  • Es wird eine neue Modulgruppe “Forschungspraxis” eingeführt. Ziel ist es, Methodenkompetenzen auf stark anwendungsorientierte und inhaltlich eingebettete Weise zu vermitteln.
    In die Modulgruppe umgruppiert werden als Pflichtmodule das Modul “Grundlagen politikwissenschaftlichen Arbeitens” (vorher Modulgruppe Grundlagen) sowie das Modul “Forschungspraxis quantitatives Forschen” (inhaltlich identisch mit bisherigem Seminar Politische Soziologie, auch bekannt als “das R-Seminar”).
    Außerdem stehen hier zwei neue Module zur Auswahl: “Forschungspraxis qualitatives Forschen” soll dem allseitigem Wunsch nach einer klareren Ausbildung in qualitativen Methoden nachkommen; “Forschungspraxis wissenschaftliches Argumentieren” deckt dies analog für Analysefähigkeiten wissenschaftlicher Argumente und Argumentationsschemata ab.
  • Eine Einführungsvorlesung Digitale Politik wird es ab dem Sommersemester 2026 geben.
  • Das Modul Grundlagen politikwissenschaftlichen Arbeitens wird von 4 auf 6 ECTS-Punkte aufgewertet und ist künftig für Studierende aller Studiengangsvarianten (auch 2. HF, NF) verpflichtend. Dieser Kurs soll allen Studierenden ein umfassendes Basiswissen für das Politikwissenschaftsstudium vermitteln.
  • Für Module des Typs Vertiefungsseminar gibt es in der neuen Prüfungsordnung 9 statt 8 ECTS-Punkte.
  • Für Module in der Modulgruppe Methoden (Statistik I+I, Empirie I+II) gibt es keine Beschränkung der Wiederholungsversuche mehr bei Nichtbestehen. Wenn Sie durchfallen, können Sie diese Klausuren beliebig oft wiederholen.
  • Das Praktikum für Studierende mit Hauptfach Politikwissenschaft umfasst dagegen nur noch 13 statt 15 ECTS-Punkten.
  • Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit wird auf 3 Monate reduziert (statt vorher 6) - wie dies auch in allen anderen BA-Studiengängen der Uni der Fall ist.
  • Der Ergänzungsbereich heißt jetzt “Wahlbereich” (weil jede*r Erweiterungs- mit Ergänzungsbereich verwechselt hat) und bietet einige zusätzliche Wahlmöglichkeiten im Vergleich zu vorher.
  • In den Studiengangsvarianten 2. Hauptfach bzw großes und kleines Nebenfach werden anteilig etwas weniger Vorlesungen und mehr Seminare zu belegen sein. Außerdem werden hier klarere Wahlmöglichkeiten für eine einfacher nachvollziehbare Struktur definiert.

Lohnt sich für mich der Übertritt in die neue PO?

Ob der Übertritt sinnvoll ist, hängt insbesondere von Ihren bisher erbrachten Leistungen ab. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen aus den folgenden Gründen, den Übertritt ernsthaft in Erwägung zu ziehen:

  • Ihnen stehen mehr Module zur Auswahl und Sie haben mehr Wahlmöglichkeiten (z.B. im Wahlbereich).
  • Sie profitieren von der klareren und überarbeiteten Modulstruktur.
  • In den meisten Fällen sollte eine Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen ohne Punktverlust möglich sein.
  • Etwaige Fehlversuche bei bisherigen Modulprüfungen werden durch den Übertritt gelöscht.
  • In der Modulgruppe Methoden können Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.

Einzig wenn Sie in den Teilgebieten VP und/oder IE bereits Proseminar und Seminar besucht haben, würde Ihnen das Proseminar bei der Anrechnung “verloren gehen”, da nur jeweils eine der beiden Module übertragen werden kann.

Bitte setzen Sie sich mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um Ihren Übertritt einzuleiten oder Ihre konkrete Situation zu erörtern.

Anrechnungstabelle

Modul in alter POWird angerechnet in neuer PO für
PWB-ME-PS (4 ECTS)PWB-FP-GPA (6 ECTS)
PWB-PS-SPWB-FP-QN
PWB-XX-PS

PWB-XX-S

oder PWB-XX-KS

PWB-PT-PSPWB-FP-WA
PWB-XX-VSPWB-XX-VS
Vorlesungen und Seminare der Teilgebiete (Ausnahme PWB-PS-S, siehe oben), Statistik, EmpirieWerden 1:1 angerechnet
ErgänzungsbereichsmoduleWerden 1:1 angerechnet
PraktikumWird auch 1:1 angerechnet
AbschlussarbeitWird 1:1 angerechnet

Nicht angerechnet werden insbesondere:

  • Nicht abgeschlossene Seminare (z. B. nur Referat gehalten, keine Hausarbeit geschrieben) - auch nicht als Seminar (klein)
  • Veranstaltungen über Teilgebiete hinweg (z. B: PS-VP als S-PS)

Wie trete ich in die neue PO über?

  1. Informieren Sie sich auf dieser Website, und denken Sie über die Implikationen für Sie selbst nach.
  2. Machen Sie einen Plan zur Übertragung Ihrer bisher erbrachten Leistungen. Erzeugen Sie dazu Ihre aktuelle Leistungsübersicht in Flexnow als PDF, und vermerken Sie dort für jedes Modul, wofür Sie es anrechnen möchten (die allermeisten Module werden voraussichtlich 1:1 wie vorher bleiben; vermerken Sie hier lediglich “wie bisher”). Ob Sie die Vermerke virtuell im PDF vornehmen oder auf einem Ausdruck, bleibt Ihnen überlassen.
  3. Kontaktieren Sie mit Ihrem Vorschlag die Fachstudienberatung und klären Sie etwaige Unklarheiten.
  4. Bereit zum Übertrittt? Dann schicken Sie bitte Ihre virtuellen (oder wieder gescannte) Leistungsübersicht mit den Anrechnungsvermerken an den Prüfungsausschuss Politikwissenschaft mit der Bitte um Übertritt in die neue Prüfungsordnung (formlose Mail genügt). 
    Der spätestmögliche Zeitpunkt hierfür ist der 31. März 2026. Die Übertrittsanträge werden gesammelt zu folgenden Zeitpunkten bearbeitet: 31.4.2025 / 31.9.2025 / 31.3.2026.

Sonstige Hinweise

  • Wenn Sie die Studiengangsvariante wechseln möchten (zum Beispiel von Einfachbachelor Politikwissenschaft zu BA Politikwissenschaft mit Nebenfach), dann sind Sie automatisch in der neuen Prüfungsordnung, weil dies technisch die Einschreibung in einen neuen Studiengang ist.
  • Die Zählung Ihrer Prüfungssemester ändert sich durch den Übertritt nicht, und läuft einfach weiter.

Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung. Diese Seite wird dementsprechend laufend aktualisiert.