Ihr Weg ins Ausland

Während Ihres Bachelorstudiums der Politikwissenschaft haben Sie die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung, zu einem Auslandsstudium. Auch Ihr Pflichtpraktikum können Sie im Ausland absolvieren.

Das International Office unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts an einer der über 300 Partnerhochschulen. Eine aktuelle Übersicht und die Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Wichtig: Wenn Sie ins Ausland gehen möchten, so beginnen Sie bitte rechtzeitig mit der Planung. In der Regel sollten Sie damit mindestens ein Jahr im Voraus beginnen! Die Fristen für die Bewerung für Austauschplätze über das International Office enden in der Regel Ende November.

Weitere Infos zum Auslandsstudium finden Sie auch auf den Seiten der Fakultät SoWi.

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Ein (oder mehrere) Auslandssemester können Sie auch während eines Urlaubssemesters absolvieren. Sollten Sie dann jedoch Leistungen aus dem Auslandssemester angerechnet bekommen, werden Sie dementsprechend in der Fachsemesterzahl hochgestuft.

Details zum Anrechnungsprozess und zu den konkreten Möglichkeiten finden Sie unter Anrechnung. Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Leistungen einzubringen.

Möglichkeit a): Gelenktes Auslandsstudium
Sollten Sie Politikwissenschaft als erweitertes Hauptfach (180 ECTS-Punkte, ohne Nebenfach) studieren, können Sie fremde Module aus dem Ausland in den Ergänzungsbereich einzubringen, sofern diese im Wesentlichen NICHT äquivalent mit Bamberger Modulen sind. Ansonsten haben Sie hier vollkommene Wahlfreiheit auch für nicht-politikwissenschaftliche Module. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte im Ergänzungsbereich eingebracht werden können, und dass Sie mit Nebenfach keinen Ergänzungsbereich haben. Eine (vorherige) Prüfung der Module ist nicht notwendig. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, ob ein Auslandskurs sich ausreichend von einem gewissen Bamberger Modul unterscheidet, fragen Sie zur Sicherheit vorher nach. Senden Sie Ihren Anrechnungsantrag direkt an den Prüfungsausschuss. Die Module werden automatisch in Flexnow verbucht. Gegebenenfalls erfolgt eine Hochstufung Ihrer Semesterzahl (pro 30 ECTS-Punkte ein Semester). Leistungen aus einem Studium im Ausland, die zeitlich vor dem Studium in Bamberg erbracht wurden, können nicht als gelenktes Auslandsstudium eingebracht werden. Solche Leistungen kommen aber grundsätzlich für Möglichkeit b) in Frage.

Möglichkeit b): Anrechnung für konkrete Zielmodule

Fremde Module aus dem Auslandsstudium können auch für konkrete Bamberger Module angerechnet werden. Das Vorgehen ist dann wie unter Anrechnung beschrieben.. Bitte klären Sie die Moduläquivalenz vor dem Belegen der Kurse im Ausland ab. Hierfür reicht eine kurze Mail an den/ die Modulverantwortlichen.

Von unserer Seite aus brauchen Sie grundsätzlich für das Auslandsstudium kein explizites und gesammeltes Learning Agreement, sofern Sie sich an die oben beschriebenen Prozessabläufe halten. Andere Institutionen (z. B. Partneruni, International Office) können möglicherweise ein Learning Agreement verlangen.

 

Für die Anrechnung von Leistungen in einem anderen Haupt- oder Nebenfach, das Sie mit Politikwissenschaft kombinieren, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachvertreter*innen des anderen Faches.