FAQ für Studierende
Für unsere Vorlesungen sowie das Kandidatenseminar in BA SuP-a sind keine Voranmeldungen notwendig. Für alle übrigen Übungen und Seminare in der Kommunikationswissenschaft führen wir während der vorlesungsfreien Zeit ein Anmeldeverfahren in FlexNow durch; die Platzvergabe erfolgt nach Studienfortschritt und Dringlichkeit. Hinweise zu Ablauf und Fristen veröffentlichen wir rechtzeitig im Newskasten auf unserer Homepage.
Für unsere Erstsemesterstudierenden führen wir in der Woche vor Semesterbeginn ein gesondertes Anmeldeverfahren durch.
WICHTIG: Bitte lesen Sie die Ausfüllanweisungen vollständig und gründlich durch! Achten Sie auf die Zeiten und Angaben im UnivIS und wählen Sie Veranstaltungen, die sich nicht überschneiden.
Die An- und Abmeldezeiten für Prüfungen der Kommunikationswissenschaft weichen von der allgemeinen FlexNow-Anmeldefrist der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften ab.
- Flex-Now An-/Abmeldezeitraum für alle Prüfungen der Kommunikationswissenschaft im Wintersemester:
Anmeldung und Abmeldung: 01.12. (10:00 Uhr) bis 20.12. (23:59 Uhr) - An-/Abmeldezeitraum für alle Prüfungen der Kommunikationswissenschaft im Sommersemester:
Anmeldung und Abmeldung: 01.06. (10:00 Uhr) bis 20.06. (23:59 Uhr)
Wir veröffentlichen den gültigen FlexNow-An- und Abmeldezeitraum rechtzeitig im Newskasten auf unserer Homepage.
WICHTIG: Nach Ablauf der FlexNow-Anmeldefrist nehmen wir keine Nachmeldungen vor - APO GuK/Huwi § 11 Abs. 3 Satz 5: „Die Prüfungszulassung wird versagt, wenn die Meldefrist überschritten wurde und die Fristüberschreitung von der oder dem Studierenden zu vertreten ist.“ Fehlgeschlagene Anmeldeversuche in Flex Now sind daher genau zu dokumentieren.
Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen.
Falls die Abmeldefrist in FlexNow noch nicht abgelaufen ist, melden Sie bitte einfach wieder von der Prüfung ab. Sollte die Abmeldefrist bereits verstrichen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an...
- das Institutssekretariat (Frau Seidel | +49 951 863-2158 oder kowi[at]uni-bamberg.de)
- und die jeweiligen Lehrpersonen.
Damit Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet wird, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest nachreichen.
WICHTIG: Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Informationen und Formulare auf den Seiten des Prüfungsamts.
Aus prüfungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, eine Übung oder ein Seminar in das Spezialisierungsmodul BA SuP-b zu verschieben und das Modul noch einmal zu absolvieren. Laut § 13 Absatz 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften ist die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung beziehungsweise Modulteilprüfung ausgeschlossen.
Aus prüfungsrechtlichen Gründen werden in FlexNow ECTS-Punkte erst dann verbucht, wenn Sie die übergeordnete Modulprüfung bestanden haben. Wenn Sie beispielsweise das Seminar „Grundlagen der Kommunikationswissenschaft I“ erfolgreich belegt haben, erhalten Sie die dafür ausgewiesenen 6 ECTS-Punkte erst mit Bestehen der Modulprüfungsleistung in BA G-a - also der Klausur zur Vorlesung "Das Mediensystem der BRD“.
Aus prüfungsrechtlichen Gründen werden in FlexNow ECTS-Punkte verbucht, sobald Sie die übergeordnete Modulprüfung erfolgreich abgelegt haben. Ein Beispiel: Wenn Sie die Klausur zur Vorlesung „Einführung in die Methoden der empirischen Kommunikationsforschung“ bestanden haben, erhalten Sie die kompletten 9 ECTS-Punkte für das Modul BA M-a, auch wenn Sie das Projektseminar noch nicht belegt haben.
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Überblick behalten, also im Laufe des Studiums alle vorgegebenen Lehrveranstaltungen belegen.
Das Pflichtpraktikum im Modul BA P-d wird in zwei Schritten angerechnet: Zum einen nehmen die Studierenden am Kleingruppenprojekt „Praktikumsbegleitung“ teil. Hier diskutieren und reflektieren die Studierenden ihre Praktikumserfahrungen, erstellen schrittweise einen Praktikumsbericht und präsentieren Arbeitsproben. Zum anderen entspricht das Pflichtpraktikum der Modulprüfung. Daher benötigt die Fachstudienberatung eine Bescheinigung über Ihr Stellenprofil und die damit verbundenen Tätigkeiten, die in ihrer Form einem qualifizierten Arbeitszeugnis entspricht.
Die mündliche Prüfung im Modul BA SuP-a bezieht sich nicht zwangsweise auf die Inhalte der Vorlesung oder des (Kandidaten-)Seminars. Stattdessen setzt sich dieses fünfzehnminütige Kolloquium aus zwei Themenbereichen zusammen:
- einem selbst gewählten Thema (zehn Minuten)
- allgemeinen Fragen zur Kommunikationswissenschaft (fünf Minuten)
Das eigene Thema bestimmen Sie im Gespräch mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer. Grundsätzlich kommen für diese Rolle alle promovierten Institutsangehörigen in Frage.
Zu Beginn des Semesters findet eine Informationsveranstaltung zu den mündlichen Prüfungen statt, in der wir Ihre Fragen zur Prüfungsanmeldung und -vorbereitung beantworten.
Das Studium Generale dient dem Blick über den Tellerrand des eigenen Faches. Es besteht aus den Modulen "Studium Generale I-VI", die jeweils einen Umfang von 3 ECTS haben. In diese Module können einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) aus anderen Studiengängen eingebracht werden, wobei als Prüfungsform entweder eine schriftliche Hausarbeit, ein Portfolio, ein Referat, eine mündliche Prüfung oder eine Klausur vorgesehen ist - Die Prüfungsleistung wird in diesem Fall jedoch nicht benotet. Einen Überblick über das Lehrangebot im Studium Generale erhalten Sie über die erweiterte Suche in UnivIS.
Darüber hinaus können fachwissenschaftliche oder sprachpraktische Module sowie Module aus dem Bereich der Schlüsselkompetenzen in das Studium Generale eingebracht werden. In diesem Fall gelten alle Regelungen der jeweiligen Fachprüfungsordnung, z.B. die ECTS-Zahl und die vorgesehene Prüfungsform. Die Prüfungsleistung wird benotet, wenn die Fachprüfungsordnung dies vorsieht.
Sollte eine Lehrveranstaltung nicht von vornherein für das Studium Generale freigegeben sein, lohnt es sich, mit den jeweiligen Dozierenden Kontakt aufzunehmen. Fragen Sie nach, ob und zu welchen Bedingungen sie an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Teilnahme und Studienleistung werden in diesem Fall nicht über FlexNow, sondern auf einem Papierschein bestätigt.
WICHTIG:
- Details hierzu finden Sie im § 8 Abs. 1 Satz 6 APO GuK/Huwi sowie dem Modulhandbuch für für Module im Rahmen des Studium Generale
- Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen für das Studium Generale ist unser Prüfungsausschuss zuständig.
- Sobald eine benotete Prüfungsleistung erbracht wurde, muss die Note im Transcript of Records ausgewiesen werden. Noten im Bereich Studium Generale werden aber nicht in die Gesamtnote eingerechnet.
- Wenn Sie im Studium Generale auf mehr als 18 ECTS-Punkte kommen, werden die überzähligen Punkte abgeschnitten. Sie können also mehr Punkte/Lehrveranstaltungen einbringen als gefordert.
Für Studierende anderer Fakultäten beziehungsweise anderer Bachelorstudiengänge bieten wir im Erweiterungsbereich komplette Module im Umfang von 10 oder 15 ECTS an.
Für den Erweiterungsbereich belegen Sie:
- das Modul BA G-a
- Vorlesung: "Mediensystem der BRD", 4 ECTS-Punkte
- Seminar: "Grundlagen der Kommunikationswissenschaft I", 6 ECTS-Punkte
- Modulprüfung: Klausur zur Vorlesung
In der 15-ECTS-Variante belegen Sie zusätzlich:
- das Modul BA P-a:
- eine praktische Übung nach Wahl, zum Beispiel "Grundlagen des digitalen Journalismus", 5 ECTS-Punkte
- Modulprüfung: Portfolio
Für die Vorlesung ist keine Voranmeldung nötig. Die Plätze für das Seminar und die Übung werden über ein Online-Anmeldeverfahren in der vorlesungsfreien Zeit vergeben. Hinweise dazu finden Sie im UnivIS sowie im Newskasten auf unserer Homepage.
Für die Bearbeitung der BAföG-Leistungsbescheinigung benötigt Herr Prof. Dr. Hoffjann per Mail (a) den digital vorausgefüllten Antrag (kein Foto!) sowie (b) einen aktuellen FlexNow-Ausdruck Ihrer erbrachten Leistungen (bei BA: Leistungen aller Fächer).
Der Umfang der Arbeiten ist im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs verbindlich geregelt. Darüber hinaus haben wir Ihnen ein Dokument(137.5 KB) zusammengestellt, dass Sie mit den wichtigsten Hinweisen und Vorgaben zur formalen Gestaltung von Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten versorgt und Sie bei der Erstellung schriftlicher Prüfungsarbeiten in einem der Studiengänge der Kommunikationswissenschaft unterstützen soll.