Für Anrechnungen von Studienleistungen gibt es unterschiedliche Anlässe mit verschiedenen Verfahrensweisen. Nehmen Sie deswegen in allen Fällen zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung auf. Schicken Sie dabei einen Nachweis über die entsprechenden Leistungen (Vorlesungsverzeichnis, Scheine, Transcript of Records) sowie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt mit.

Es besteht für Sie grundsätzlich keine Pflicht, sich bereits erbrachter Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen. Sie haben die Wahl, welche Leistungen Sie sich anrechnen lassen wollen.

  • Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang Kommunikationswissenschaft zu erfolgen.
  • Für Studiengangwechsel innerhalb der Universität Bamberg ist es in der Regel nicht nötig, Anerkennungsbestätigungen einzuholen.
  • Für Studiengangwechsel von außerhalb der Universität Bamberg müssen die bereits erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern bestätigt werden.
  • Über die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte nutzen Sie für den Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem Vorstudium diese Anleitung.(95.7 KB) Reichen Sie Ihren Antrag postalisch und per E-Mail bei Prof. Dr. Rudolf Stöber ein.
  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland: Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie auf unserer Seite zum Auslandsstudium.

Achtung: Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.

Sie können sich für das Studium Generale auch Leistungen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) anrechnen lassen. Darüber hinaus können Sie in diesem Bereich auf Nachfrage auch Veranstaltungen anderer Disziplinen einbringen, die ursprünglich nicht für das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow freigegeben waren. 

Achtung: Auch im Studium Generale muss die Prüfungsleistung dem Workload in ECTS-Punkten entsprechen. Für reine Teilnahmescheine akzeptiert das Prüfungsamt maximal 1 ECTS.

Grundsätzlich können Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dazu schließen Sie bereits vor der Abreise Anerkennungsvereinbarungen mit der Fachstudienberatung ab.

Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium.


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