Achtung:Die folgenden Infos sind nur für Studierende mit Studienbeginn ab inkl. WiSe 2022/23 gültig! Studierende mit Studienbeginn in einem früheren Semester kontaktieren bitte bei Fragen den Fachstudienberater EES.
Im Rahmen Ihres Studiums sind 1-2 Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Das Akademische Auslandsamt unterstützt Sie gerne bei der Planung des Aufenthalts an einer der über 300 Partnerhochschulen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes Bamberg.
Wichtige Infos zur Bewerbung
- Die Bewerbung für den Auslandsaufenthalt findet stets im Wintersemester statt:
- Studienbeginn Wintersemester: Bewerbung im 3. Semester, Auslandsaufenthalt im 5. (und ggf. 6.) Semester.
- Studienbeginn Sommersemester: Bewerbung im 4. Semester, Auslandsaufenthalt im 6. (und ggf. 7.) Semester.
- Die Unterlagen müssen Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist Ende November beim Akademischen Auslandsamt einreichen.
- Das Akademische Auslandsamt organisiert und koordiniert den Bewerbungsprozess rund um Ihr Auslandsstudium.
- Das Akademische Auslandsamt bietet allen Studierenden vorab Infoveranstaltungen zum Thema Auslandsaufenthalt an.
- Für den Auslandsaufenthalt müssen Sie u.a. einen Sprachnachweis erbringen und den Bewerbungsunterlagen beilegen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, denn die Plätze sind limitiert!
- Die wichtigsten Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des Auslandsamtes in den Bereichen Europaprogramme bzw. Überseeprogramme.
Anrechnung von Studienleistungen
Im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums vereinbaren Sie ein Learning Agreement über die zu erbringenden 30 ECTS (1 Auslandssemester) bzw. 48 ECTS (2 Auslandssemester), um eine Anerkennung der absolvierten Auslandsstudienleistungen zu gewährleisten. Dieses Learning Agreement(238.9 KB, 2 Seiten) Formular reichen Sie bitte vollständig ausgefüllte und unterschrieben bei Herrn Dr. Felix Stübben ein (vorzugsweise per Mail). Die Kursnachweise und Beschreibungen können Sie ebenfalls per Email einreichen.
Welche Unterlagen Sie nach Rückkehr aus dem Auslandsjahr für eine Anrechnung der Leistungen einzureichen haben, finden Sie unten in FAQ 6.
Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite betreffen nur die Studierenden im Bachelorstudiengang EES. Studierende anderer Studiengänge, die ein Learning Agreement für einzelne Lehrveranstaltungen (z.B. Makroökonomik I+II, Mikroökonomik I+II) abschließen wollen, wenden sich bitte an die jeweiligen Fachvertreter.
Doppelabschlussprogramme
Im Rahmen intensiver Zusammenarbeit zwischen der Universität Bamberg, insb. dem Institut für VWL, und ausgewählten ausländischen Universitäten wurden in den vergangenen Jahren Abkommen geschlossen, die jeweils ein gemeinsames Doppelabschlussstudium regeln. Absolventinnen und Absolventen die ein Auslandsstudienjahr speziell an einer dieser Universitäten und im Rahmen eines dieser Doppelabschlussprogramme absolvieren, erhalten nach erfolgreichem Studium sowohl den Bachelor of Science (B. Sc.) in "European Economic Studies (EES)" der Universität Bamberg als auch den Bachelortitel der ausländischen Hochschule.
FAQs zum Auslandsstudium
Sie können Ihr Auslandsstudium auch an Universitäten, die keine Partneruniversitäten sind, absolvieren. Dies kann beispielsweise erforderlich werden, wenn Ihre Bewerbungen um einen Studienplatz an einer Partneruniversität nicht erfolgreich waren. Allerdings muss an dieser Hochschule ein ausreichendes wirtschaftswissenschaftliches Kursangebot zum Abschluss des Learning Agreements vorhanden sein. In diesem Fall müssen Sie den Aufenthalt und die Finanzierung selbst organisieren. Stimmen Sie sich im Vorfeld unbedingt mit dem Akademischen Auslandsamt ab.
Als Studierende kümmern Sie sich eigenverantwortlich um die Kurswahl an der jeweiligen ausländischen Hochschule. Inhaltlich sollten folgende Kriterien erfüllt und die Auswahl vorab mit dem Fachstudienberater abgestimmt werden:
- Die Kursinhalte sollten dem Studienfortschritt angemessen sein, um die sinnvolle Verzahnung der ausländischen Studienleistungen mit Ihrem Bamberger Studium zu erreichen. Sie können daher keine Fächer der ersten beiden Studienjahre wie z.B. Makroökonomik, Mikroökonomik, Mathematik oder Statistik in Ihr Learning Agreement einbringen (siehe jedoch bitte FAQ 11 bez. Extraagreements!).
- Es müssen Kurse im Umfang von mindestens 30 ECTS bei einem Auslandssemester bzw. 48 ECTS-Punkten bei zwei Auslandssemestern im Learning Agreement eingebracht werden.
- Im Auslandsstudium können Module der Gastuniversität erbracht werden, die inhaltlich und hinsichtlich des Kompetenzniveaus den Modulgruppen BAEES2, BAEES5 oder BAEES6 zugeordnet werden können oder zum Erlernen der Landessprache der Gastuniversität geeignet sind; Module die fachsystematisch dem Wahlpflichtbereich BAEES6 (Wirtschaftsfremdsprache) zugeordnet werden können und Module zum Erlernen der Landessprache der Gastuniversität können lediglich bis zu einem Umfang von insgesamt höchstens 6 ECTS eingebracht werden.
- Mind. die Hälfte der ECTS ist durch Module aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zu erbringen.
Für die Prüfung der Eignung der Kurse ist es nötig, von allen Kursen eine Kursbeschreibung mit Angaben der ECTS-Punkte bzw. SWS dem Learning Agreement Antrag beizulegen (gerne alles per Mail einreichen). Dies können eine Gliederung, ein Syllabus, ein Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis o.ä. sein. Selbst verfasste oder handschriftlich ergänzte Kurszusammenfassungen und Aufstellungen reichen dagegen nicht aus.
Je nach Region, wo Sie Ihr Auslandsstudium absolvieren, erfolgt die Berechnung anders:
Europa
Innerhalb Europas werden für die erfolgreiche Teilnahme an Kursen ECTS-Punkte vergeben. Diese können Sie sich direkt auf die benötigten ECTS-Punkte anrechnen lassen.
Beispiel: Sie besuchen einen Kurs an einer englischen Universität, für den es 5 ECTS-Punkte gibt. Diese werden in diesem Umfang direkt angerechnet.
Außerhalb Europas
Außereuropäische Universitäten verwenden i.d.R. kein ECTS-Punktesystem. Daher muss eine Umrechnung über die Semesterwochenstunden (SWS) erfolgen. 1 SWS = 2 ECTS-Punkte.
Umrechnung SWS - ECTS-Punkte
Für die Umrechnung sind im Learning Agreement folgende Angaben nötig:
- Vorlesungsstunden pro Woche
- Minuten einer Vorlesungsstunde (z.B. 45 oder 60 Minuten)
- Anzahl der Vorlesungswochen pro Semester
Die Berechnung der SWS erfolgt im Learning Agreement Dokument (siehe oben unter "Anrechnung von Studienleistungen") automatisch. Der errechnete SWS-Wert wird anschließend mit 2 multipliziert und ergibt so die ECTS-Punkte.
Falls es an der ausländischen Hochschule eine offizielle Umrechnung der ausländischen Leistungen in ECTS-Punkte gibt, können Sie diese auch einreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anrechnung von SWS nicht möglich ist, wenn Angaben zu den ECTS-Punkten möglich sind.
Praktika
Alternativ zu einem zweiten Auslandsstudiensemester können ein Praktikum im internationalen Kontext (also im Ausland oder auch bei einem international tätigen Unternehmen in Deutschland) oder volkswirtschaftliche Module der Modulgruppen BAEES2 und BAEES5 oder eine Kombination aus beidem im Umfang von insgesamt mind. 18 ECTS absolviert werden. Wird ein Praktikum im internationalen Kontext absolviert, wird dieses mit 6 ECTS pro Monat, jedoch nur bis max. 18 ECTS unbenotet angerechnet.
Weitere Regelungen hierzu finden Sie in der StuFPO, § 29, Abs. 4.
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Beginn eines Praktikums Ihren Fachstudienberater, um mit ihm die Anrechenbarkeit zu klären!
Sprachkurse
Sprachkurse können bis zu einer Obergrenze von 6 ECTS angerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die eingebrachten Sprachkurse eine Zusatzqualifikation darstellen sollen. Kurse, die Sie in ähnlicher Form bzw. vom Sprachniveau her schon in Bamberg erbracht haben (z.B. Wirtschaftsfranzösisch 1-4), können nicht erneut im Ausland erbracht und ins Learning Agreement aufgenommen werden. Reichen Sie daher bitte entsprechende Nachweise ein, dass der ausländische Sprachkurs einem höheren Level entspricht, als die abgelegten Sprachkurse in Bamberg. Im Falle von Englisch müssen die Kurse demnach ein Niveau C1 oder höher aufweisen. Bei den übrigen Wirtschaftsfremdsprachen müssen die Kurse ein Niveau B2 oder höher aufweisen.
Die Anrechnung von Sprachkursen im Ausland auf noch ausstehende Prüfungen in Wirtschaftsfremdsprachen in Bamberg ist möglich, jedoch nicht im Rahmen der verpflichtenden Auslandsstudienleistung (siehe hierzu bitte FAQ 11!).
Grundsätzlich ist ein abgeschlossenes Learning Agreement beiderseitig verpflichtend. Sie sollten daher bereits im Vorfeld Ihre Kurswahl sorgfältig planen. Dennoch kann es passieren, dass Änderungen im Learning Agreement nötig werden.
Da in der Regel nur einzelne Kurse getauscht werden, genügt es in einem ersten Schritt, den Fachstudienberater über die geplanten Änderungen, inkl. aller relevanten Nachweise und Beschreibungen für die neu aufgenommene Kurse, per Mail zu informieren. Sie erhalten anschließend sein Einverständnis.
Steht die finale Kurswahl für beide Semester fest, müssen Sie ein geändertes Learning Agreement abschließen. Dieses kann gerne ein unterschriebener Scan sein.
Nach Ihrem Studienaufenthalt im Ausland reichen Sie bitte das offizielle Noten-Transcript über Ihre erbrachten Leistungen bei der Fachstudienberatung ein, vorzugsweise als Scan per Mail.
Bitte reichen Sie, auch wenn Sie die Unterlagen für die beiden Semester einzeln erhalten sollten, diese erst dann ein, wenn Sie sie komplett (also für beide Semester, ggf. inkl. Praktikumsnachweis) erhalten haben bei Herrn Dr. Stübben ein!
Zusätzlich zum ausländischen Noten-Transcript wird zur Umrechnung und Anrechnung benötigt:
- Das Datenblatt(88.7 KB, 1 Seite) zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen mit tagesaktuellem Datum
- Ggf. der Nachweis über Praktika
- Ggf. der Nachweis über Ihre Ersatzstudienleistungen (Scheine), falls die erforderlichen ECTS-Punkte im Ausland nicht erbracht wurden (siehe FAQ 10). Diese Leistungsnachweise bitte immer im Original einreichen.
Sie können das Noten-Transcript auch per Post an die Fachstudienberatung schicken. Bei Verlust oder Beschädigung der Sendung wird keine Haftung übernommen. Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen persönlich einzureichen oder per Mail zu senden.
Die Einreichung des Transcripts (=Zeugnis der ausländischen Hochschule) muss innerhalb der Höchststudiendauer erfolgen, weitere Fristen bestehen nicht. Bitte beachten Sie aber ggf. die Fristen des Akademischen Auslandsamtes bezüglich der Förderprogramme wie ERASMUS!
Eine fakultätsweite Richtlinie zur Notenumrechnung von ausländischen Studienleistungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses EES.
Im Rahmen Ihres Bachelorstudiums können Sie sich für bis zu zwei Semester beurlauben lassen. Urlaubssemester sind unter Angabe und Nachweis eines Grundes (z.B. Auslandsstudienaufenthalt) bei der Studierendenkanzlei zu beantragen. Es fallen die Beiträge für Studentenwerk und Semesterticket an. Den aktuellen Betrag finden Sie auf der Seite Rückmeldung.
Während Beurlaubung können in Bamberg keine Prüfungsleistungen (inkl. Bachelorarbeit) neu angemeldet und absolviert werden. An Wiederholungsprüfungen können Sie jedoch teilnehmen, wenn Sie sich hierfür anmelden. Unabhängig davon, ob Sie während Ihres Auslandsstudiums beurlaubt sind oder nicht, können Ihnen die im Ausland absolvierten Prüfungsleistungen (Infos bez. Kurswahl siehe FAQ 2!) angerechnet werden.
Infos zur Hochstufung bei zwei Auslandssemestern: Unabhängig, ob Sie sich aufgrund des Auslandsstudiums für ein oder zwei Semester beurlauben lassen, wird jeweils ein Semester nicht mit in die Berechnung der Fachsemester einbezogen. Dies kann relevant werden, da die Anzahl an absolvierten Fachsemestern bei der Bestimmung der Höchststudiendauer von acht Fachsemestern herangezogen wird.
Die Angaben auf Ihrem Bachelorzeugnis bez. der Dauer des Studiums werden durch Urlaubssemester nicht beeinflusst. Auf Ihrem Zeugnis wird das Datum der letzten eingetragenen/korrigierten Prüfungsleistung angegeben und nicht die Anzahl der absolvierten Fachsemester.
Eine Zwangsanmeldung zu Klausuren in Bamberg, die vor Antritt des Auslandsaufenthaltes nicht bestanden oder versäumt wurden, für das Folgesemester (= Auslandssemester) ist nicht vorgesehen. Jedoch ist eine Wiederholung auch während Ihres Auslandsstudiums möglich.
Sie können eine Wiederholungsprüfung in Bamberg während eines Auslandssemesters auch bei Beurlaubung ablegen, soweit Sie vorab und spätestens bis zum Ablauf der regulären Meldefrist einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt gestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstanmeldung zu Klausuren während einer Beurlaubung nicht möglich ist.
Falls Sie in Ihrem Auslandsstudium nicht die geforderten 30 bzw. 48 ECTS-Punkte erreicht haben, müssen die fehlenden ECTS-Punkte durch Leistungen aus den Modulgruppen BAEES2 und BAEES5 in Bamberg nachgeholt werden. Die möglichen Veranstaltungen finden Sie demnach im Modulhandbuch EES. Die Anmeldung zu diesen Ersatzleistungen erfolgt während der regulären Anmeldephase direkt per Mail an den jeweiligen Lehrstuhl und nicht über FlexNow!
Dabei gilt: Die Auslandsstudienleistungen werden zuerst berücksichtigt und Scheinleistungen fließen nur dann in die Notenanrechnung ein, wenn im Ausland tatsächlich zu wenig ECTS-Punkte erbracht wurden.
Die Anrechnung nur eines Teils der geforderten ECTS ist übrigens nicht möglich! Sie müssen demnach erst die Ersatzleistungen in Bamberg absolvieren und können dann alle Unterlagen zusammen einreichen.
In jedem Fall sollten Sie zunächst mit der Fachstudienberatung Kontakt aufnehmen.
- Regulär werden nur die notenmäßig besten 30 bzw. 48 ECTS-Punkte um- und angerechnet. Durch das Erbringen von mehr als den geforderten ECTS-Punkten können Sie demnach unter Umständen Ihre Gesamtdurchschnittsnote aufbessern. Werden beispielsweise in zwei Auslandssemestern 11 Module zu je 5 ECTS absolviert (55 ECTS), wird das schlechteste Modul gar nicht und das zweitschlechteste mit nur 3 ECTS angerechnet.
- Alternativ können Sie zusätzliche ECTS-Punkte auch dazu verwenden, um noch ausstehende Leistungen in Bamberg (z.B. Mikroökonomik II oder Methoden der Statistik I etc.) zu ersetzen. Wenden Sie sich in diesem Fall (am besten bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt) an die Bamberger Fachvertreter und klären Sie, ob das gewünschte Fach im Ausland für ein Bamberger Fach angerechnet werden kann. Hierüber müssen Sie zusätzliche Learning Agreements mit den Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern abschließen:
- Um die Fächer inhaltlich vergleichen zu können, wird vom Fachvertreter eine Beschreibung des ausländischen Kurses benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass eine Einzelanrechnung einer ausländischen Studienleistung für eine noch ausstehende Leistung in Bamberg nur möglich ist, wenn das Fach auch tatsächlich in Ihrem Bachelorstudium wählbar ist! Beispiel: Die Anerkennung einer ausländischen Leistung für ein BWL-Modul ist nur möglich, wenn im Modulhandbuch dieses Modul als wählbare BWL-Leistung konkret aufgeführt ist!
- Die Anrechnung kann vorgenommen werden, sobald Sie den Leistungsnachweis (Auslandszeugnis) und das Anrechnungsformular bei der Fachstudienberatung einreichen.
Eine Kombination der beiden Varianten 1. und 2. ist möglich, aber:
Kurse können nur einmalig angerechnet werden: Entweder im Rahmen der 30/48 ECTS-Punkte Pflichtleistung oder als Einzelleistung mit einem zusätzlichen Learning Agreement.