Informationen zum Wechsel des Studienganges und der Studien- und Fachprüfungsordnung im Bachelor Berufliche Bildung
Wer kann wann wechseln?
- Wechseln können alle Studierenden, die im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (210 ECTS-Punkte) ab dem Sommersemester 2021 immatrikuliert sind. Höhersemestrige Studierende können nicht wechseln.
- In Sonderfällen (Studienbeginn vor Sommersemester 2021 und noch nicht im 4. Fachsemester) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung für Berufliche Bildung und ihre Didaktik
Ein Antrag auf Wechsel muss bis einschließlich dem 15.09.2025 erfolgen. Später eingereichte Anträge werden nicht anerkannt.
Wie kann ich einen Wechsel veranlassen?
- Für den Wechsel füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Wechsel des Studienfaches/Studienganges“(169.3 KB)(169.3 KB) aus und geben dieses ORIGINAL unterschrieben bei der Fachvertretung Berufliche Bildung ab (Einwurf im Postkasten Kapuzinerstraße).
- Füllen Sie bitte unbedingt das vorgesehene Formular aus.
Was bedeutet es, wenn ich den Wechsel beantrage?
- Mit dem Absenden des Formulars zum Wechsel des Studiengangs und der Studien- und Fachprüfungsordnung vom Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) zum Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
- D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert der Wechsel in den Studiengang und die Studien- und Fachprüfungsordnung Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS).
Was geschieht mit meinen schon erbrachten Studienleistungen?
- Ihre bis dato im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) erbrachten Leistungsnachweise werden in Form von Äquivalenzanerkennungen in den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) übertragen.
- Leistungen aus den Modulen Allgemeine Pädagogik und Förderpädagogik II sowie Teile des gewählten Unterrichtsfaches, die nicht im Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS-Punkte) angerechnet werden können, können später im Master Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden. Hierfür melden Sie sich bei uns, wenn Sie im neuen Master eingeschrieben sind.
Was muss ich einreichen?
- Es ist allein das Formular(169.3 KB)(169.3 KB) auszufüllen und einzureichen. Alles Weitere wird dann von uns veranlasst.