Informationen zum Wechsel des Studienganges und der Studien- und Fachprüfungsordnung im Bachelor Berufliche Bildung
Wer kann wann wechseln?
- Wechseln können alle Studierenden, die im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (210 ECTS-Punkte) ab dem Sommersemester 2021 immatrikuliert sind. Höhersemestrige Studierende können nicht wechseln.
- In Sonderfällen (Studienbeginn vor Sommersemester 2021 und noch nicht im 4. Fachsemester) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung für Berufliche Bildung und ihre Didaktik
- Ein Antrag auf Wechsel muss bis einschließlich dem 15.09.2022 erfolgen. Später eingereichte Anträge werden nicht anerkannt.
Wie kann ich einen Wechsel veranlassen?
- Für den Wechsel füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Wechsel des Studienfaches/Studienganges“(169.3 KB) aus und geben dieses ORIGINAL unterschrieben bei der Fachvertretung Berufliche Bildung ab (Einwurf im Postkasten Kapuzinerstraße).
- Füllen Sie bitte unbedingt das vorgesehene Formular aus.
Was bedeutet es, wenn ich den Wechsel beantrage?
- Mit dem Absenden des Formulars zum Wechsel des Studiengangs und der Studien- und Fachprüfungsordnung vom Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) zum Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
- D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert der Wechsel in den Studiengang und die Studien- und Fachprüfungsordnung Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS).
Was geschieht mit meinen schon erbrachten Studienleistungen?
- Ihre bis dato im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) erbrachten Leistungsnachweise werden in Form von Äquivalenzanerkennungen in den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) übertragen.
- Leistungen aus den Modulen Allgemeine Pädagogik und Förderpädagogik II sowie Teile des gewählten Unterrichtsfaches, die nicht im Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS-Punkte) angerechnet werden können, können später im Master Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden. Hierfür melden Sie sich bei uns, wenn Sie im neuen Master eingeschrieben sind.
Was muss ich einreichen?
- Es ist allein das Formular(169.3 KB) auszufüllen und einzureichen. Alles Weitere wird dann von uns veranlasst.