Allgemeines

Diese sind derzeit noch nicht veröffentlicht, werden bald online gestellt. Modulüberblicke sind im Info-VC zu finden. Sobald alles verfügbar ist, erhalten Sie eine Nachricht über den Info-VC.

Im Bachelor beträgt die Regelstudienzeit 6 Semester, im Master 4 Semester. Bei einem Wechsel aus dem alten Bachelor in den neuen Master wird man direkt in das 2. Fachsemester eingestuft und erhält 38 ECTS als Anrechnung.

Ja, bitte kommen Sie einfach vorbei.

Die Anrechnung kann man erst nach der Einschreibung in den neuen Master beantragen.

Ja, diese bleiben bei 3,0.

Ja, mittels der Einschreibung zu einem Doppelstudium. Dies ist jedoch nur ein Semester lang möglich.

Ja.

Nicht unbedingt. Teilweise wurden Module ersetzt, teilweise umbenannt oder sind neu dazugekommen.

Nein, dies ist nicht möglich.

Nein.

Eine Leistung, die jeder erbringen kann und bei der man entscheiden kann, ob sie im Bachelor oder Master verbucht wird.

Fragen zu den Unterrichtsfächern

Ja.

Sie sollten in den neuen Bachelor wechseln und parallel einen Wechsel des Unterrichtsfaches beantragen.

Nein. Ein Wechsel ist insgesamt notwendig.

Bitte überprüfen Sie dies anhand der Äquivalenzliste.
 

Das Unterrichtsfach wird auf den Bachelor und Master aufgeteilt.

Wechsel vom alten Bachelor in den neuen Bachelor: Wann ist dies sinnvoll?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Grundsätzlich ist ein Wechsel sinnvoll. Wir haben einige Beispiele zusammengetragen. Sinnvoll ist es z.B.

  • wenn Sie erst im 2. Semester studieren.
  • Wenn Sie die Module, die in den neuen Master übertragen werden, noch nicht belegt haben.
  • Wenn Sie noch nicht viele ECTS gesammelt haben.

NICHT sinnvoll ist z.B. ein Wechsel im 6. Semester.

Nein. Dann sollten Sie im alten Bachelor bleiben.

Sie haben dadurch einen besseren Anschluss im Master, keine Probleme bei Anrechnungen und die Seminare bauen aufeinander auf.

Teilweise. Es gibt ein paar kleine Veränderungen (z.B. Recht). Generell belegen Sie alles wie im alten Modulhandbuch beschrieben (mit kleinen Umbenennungen). Es gilt: Wenn ein Modul noch nicht angefangen wurde, ist sich am neuesten Modulhandbuch zu orientieren

Eine Einschreibung ist nicht mehr möglich.

Wechsel vom alten Bachelor in den neuen Master

Nein. Egal, ob sie den „alten“ oder den „neuen“ Bachelor abschließen, Sie kommen immer in den „neuen“ Masterstudiengang. Der „alte Master“ wird nicht mehr angeboten.

Leider ist dies nicht möglich. Es wird keine zwei Masterstudiengänge parallel geben, denn dies ist nicht zu bewältigen. Sie haben die Möglichkeit, einzelne Leistungen neu zu belegen.

Wechsel vom alten Master in den neuen Masterstudiengang

Ja, ein Wechsel ist möglich. Bitte beantragen Sie dies bei der Studierendenkanzlei über das entsprechende Formular.

Fachdidaktisches Praktikum im Master

Es wird generell dringend empfohlen, Fachdidaktik II vor dem fachdidaktischen Praktikum im Master zu belegen. Dies ist durch die Umstellung des Studiengangs im Wintersemester 2022/2023 nicht möglich. Hier wird es im kommenden Wintersemester die Möglichkeit geben, trotzdem das Praktikum zu absolvieren, fehlende Inhalte werden in einem Blockseminar vorab vermittelt. Langfristig ist es aber wichtig, zuerst Fachdidaktik II zu besuchen und dann das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung zu belegen.

Berufspraktikum

Ja.

Ja.

Nein, die Anzahl an Wochen bleibt gleich.

Förderpädagogik/Diversitätspädagogik

Förderpädagogik II wird nicht übertragen. Diversitätspädagogik II muss im Master folglich erneut belegt werden.

Nein.

Nein, die Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf

Nein. Die Leistung bleibt im Zeugnis enthalten und kann als Zusatzleistung verbucht werden. Lediglich die Anrechnung als Diversitätspädagogik II ist nicht möglich.

Ja.

Allgemeine Pädagogik

Nein.

Alles, was dieses Semester noch geschrieben wird, wird angerechnet. Die Übertragung wird erst im November/Dezember stattfinden. Die Anrechnung von Allgemeiner Pädagogik findet jedoch im Master statt.

Ja. Man muss dies sogar, um den alten Bachelor abzuschließen.

Arbeitswissenschaften

Ja, die Leistung wird mit Propädeutikum verrechnet (siehe Äquivalenzliste).

Sozialpädagogik

Ja.