Struktur und Inhalt

Das Studium in beiden Phasen (seit dem WiSe 2022/23: 6 Semester im BA, 4 Semester im MA) umfasst ein weitgespanntes und anspruchsvolles Programm:

  • Allgemeine, für sämtliche Lehrämter grundlegenden erziehungswissenschaftliche, psychologische und schulpädagogische Fächer des sog. EWS-Bereichs
  • Ein besonderer Akzent liegt auf den Fächern der beruflichen Fachrichtung (Sozialpädagogik, Elementar- und Familienpädagogik, Psychologie, Soziologie, Diversitätspädagogik, Recht). Sie bilden die fachwissenschaftlichen Grundlagen und erfordern als spätere Unterrichtsfächer zugleich spezifische didaktische Kompetenzen, deren Ausbildung einen Schwerpunkt des Masterstudiengangs ausmacht.
  • Forschungsmethodik und Berufspädagogik
  • Zweites (‚nicht vertieftes‘) Unterrichtsfach (wählbar sind Deutsch, Englisch, Kunst, Musik, kath./ev. Religion, Politik und Gesellschaft, sowie in Kooperation mit der Universität Erlangen Mathematik, Sport, Biologie)

 

  • Berufspäd. Propädeutikum
  • Grundlagen sozialpädagogischen Handelns
  • Elementar- und Familienpädagogik
  • Diversitätspädagogik
  • Grundlagen der Psychologie
  • Soziologie
  • Recht
  • Statistik / Forschungsmethodik

[90 ECTS-Punkte]

Als Unterrichtsfach im Bachelor wählbar:

In ihrem Unterrichtsfach absolvieren Sie während des Bachelorstudium ein fachdidaktisches Praktikum. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

* in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

**besondere Studienvoraussetzungen 

[47 ECTS-Punkte]

  • Schulpädagogik
  • Arbeits- und Berufskunde
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum
  • Psychologie (EWS)

[30 ECTS-Punkte]

Die Bachelorarbeit wird in einer Fachrichtung der Beruflichen Bildung oder im gewählten Unterrichtsfach angefertigt. Mögliche Fachrichtungen:

  • Sozialpädagogik
  • Elementar-und Familienpädagogik
  • Diversiätstpädagogik
  • Grundlagen der Psychologie
  • Soziologie
  • Recht
  • Statistik/Forschungsmethodik
  • Unterrichtsfach

Die Bachelorarbeit ist eine eigenständig verfasste Abhandlung, die erkennen lässt, dass die oder der Studierende über grundlegende Kenntnisse des studierten Fachs verfügt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden in begrenzter Zeit auf konkrete Aufgabenstellungen anzuwenden.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Weitere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie hier.

[13 ECTS-Punkte]


Vor WiSe 22/23: Der alte Studiengang B.Ed. Berufliche Bildung (keine Neueinschreibungen mehr möglich)

Vor dem Wintersemester 2022/2023 gliederte sich das Studium der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik an der Universität Bamberg in eine 7-semestrige Bachelorphase und eine 3-semestrige Masterphase (7/3-Variante). Mit der neuen Studienstruktur (6/4-Variante, s. o.) wurde nicht nur eine angemessene Aufteilung des Unterrichtsfachs auf beide Phasen des Studiums erreicht, sondern auch die Anbindung an die Unterrichtspraxis optimiert (u.a. durch das Berufspädagogische Propädeutikum im Bachelor und das Universitätsschul-Konzept im Master). Neueinschreibungen in die alte Studienstruktur (7/3-Variante) sind nicht mehr möglich.

Informationen zum alten B.Ed. Berufliche Bildung und zum Wechsel in den neuen Studiengang

Wechsel vom alten in den neuen B.Ed. Berufliche Bildung und der Studien- und Fachprüfungsordnung (möglich bis 15.09.2025)

 

Wer kann wann wechseln?

  • Wechseln können alle Studierenden, die im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (210 ECTS-Punkte) ab dem Sommersemester 2021 immatrikuliert sind. Höhersemestrige Studierende können nicht wechseln.
  • In Sonderfällen (Studienbeginn vor Sommersemester 2021 und noch nicht im 4. Fachsemester) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung für Berufliche Bildung und ihre Didaktik
  • Ein Antrag auf Wechsel muss bis einschließlich dem 15.09.2025 erfolgen. Später eingereichte Anträge werden nicht anerkannt.

     

Wie kann ich einen Wechsel veranlassen?

  • Für den Wechsel füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Wechsel des Studienfaches/Studienganges“(169.3 KB)(169.3 KB)(169.3 KB) aus und geben dieses ORIGINAL unterschrieben bei der Fachvertretung Berufliche Bildung ab (Einwurf im Postkasten Kapuzinerstraße).
  • Füllen Sie bitte unbedingt das vorgesehene Formular aus.

     

Was bedeutet es, wenn ich den Wechsel beantrage?

  • Mit dem Absenden des Formulars zum Wechsel des Studiengangs und der Studien- und Fachprüfungsordnung vom Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) zum Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
  • D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert der Wechsel in den Studiengang und die Studien- und Fachprüfungsordnung Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS).

     

Was geschieht mit meinen schon erbrachten Studienleistungen?

  • Ihre bis dato im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) erbrachten Leistungsnachweise werden in Form von Äquivalenzanerkennungen in den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) übertragen.
  • Leistungen aus den Modulen Allgemeine Pädagogik und Förderpädagogik II sowie Teile des gewählten Unterrichtsfaches, die nicht im Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS-Punkte) angerechnet werden können, können später im Master Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden. Hierfür melden Sie sich bei uns, wenn Sie im neuen Master eingeschrieben sind.

     

Was muss ich einreichen?

  • Es ist allein das Formular(169.3 KB)(169.3 KB)(169.3 KB) auszufüllen und einzureichen. Alles Weitere wird dann von uns veranlasst.  

FAQ (Fragen und Antworten) zum Wechsel

 

Allgemeines

Wie setzt sich die Regelstudienzeit im neuen Bachelor und Master zusammen?

Im Bachelor beträgt die Regelstudienzeit 6 Semester, im Master 4 Semester. Bei einem Wechsel aus dem alten Bachelor in den neuen Master wird man direkt in das 2. Fachsemester eingestuft und erhält 38 ECTS als Anrechnung.

Ich bin im alten Bachelor. Wann soll ich eine Anrechnung der Leistungen für den neuen M.Ed. Berufliche Bildung beantragen?

Die Anrechnung kann man erst nach der Einschreibung in den neuen Master beantragen.

Bleiben die Zulassungsvoraussetzungen zum Master bestehen?

Ja, diese bleiben bei 3,0.

Kann man weiterhin den Bachelor und den Master parallel studieren?

Ja, mittels der Einschreibung zu einem Doppelstudium. Dies ist jedoch nur ein Semester lang möglich.

Ist der Master weiterhin in Teilzeit möglich?

Ja.

Sind alle Fächer und Module des alten Studiengangs auch im neuen Modulhandbuch zu finden?

Nicht unbedingt. Teilweise wurden Module ersetzt, teilweise umbenannt oder sind neu dazugekommen.

Gibt es die Möglichkeit, sich Module ohne Note anrechnen zu lassen?

Nein, dies ist nicht möglich.

Ich bin für eine Klausur angemeldet, die es im nächsten Semester so nicht mehr geben wird. Zählt es als Fehlversuch, wenn ich nicht teilnehme?

Nein.

Was ist eine Zusatzleistung?

Eine Leistung, die jeder erbringen kann und bei der man entscheiden kann, ob sie im Bachelor oder Master verbucht wird.

Fragen zu den Unterrichtsfächern

Ist ein Wechsel des Unterrichtsfaches weiterhin möglich?

Ja.

Ich möchte mein Unterrichtsfach wechseln. Kann ich dazu im alten Bachelor bleiben? Ich bin erst im 2. Semester.

Sie sollten in den neuen Bachelor wechseln und parallel einen Wechsel des Unterrichtsfaches beantragen.

Kann ich mein Unterrichtsfach im alten Bachelor fertigstudieren und trotzdem in den neuen Bachelor wechseln?

Nein. Ein Wechsel ist insgesamt notwendig.

Wenn ich im Bachelor schon das gesamte Unterrichtsfach abgeschlossen habe, habe ich im Master kein Modul mehr dazu?

Bitte überprüfen Sie dies anhand der Äquivalenzliste.

Was ist mit den Studierenden, die bereits an der FAU studieren? Die Regelstudienzeit beträgt dort schließlich weiterhin 7 Semester und nicht 10.

Das Unterrichtsfach wird auf den Bachelor und Master aufgeteilt.

Wechsel vom alten Bachelor in den neuen Bachelor: Wann ist dies sinnvoll?

Bis zu welchem Semester ist es sinnvoll zu wechseln?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Grundsätzlich ist ein Wechsel sinnvoll. Wir haben einige Beispiele zusammengetragen. Sinnvoll ist es z.B.

▪ wenn Sie erst im 2. Semester studieren.

▪ Wenn Sie die Module, die in den neuen Master übertragen werden, noch nicht belegt haben.

▪ Wenn Sie noch nicht viele ECTS gesammelt haben.

NICHT sinnvoll ist z.B. ein Wechsel im 6. Semester.

Macht ein Wechsel Sinn, wenn ich mein Unterrichtsfach bereits abgeschlossen habe?

Nein. Dann sollten Sie im alten Bachelor bleiben.

Warum ist ein Wechsel in den neuen Bachelor sinnvoll?

Sie haben dadurch einen besseren Anschluss im Master, keine Probleme bei Anrechnungen und die Seminare bauen aufeinander auf.

Wenn man im alten Bachelor bleibt, bleibt das Modulhandbuch dann gleich?

Teilweise. Es gibt ein paar kleine Veränderungen (z.B. Recht). Generell belegen Sie alles wie im alten Modulhandbuch beschrieben (mit kleinen Umbenennungen). Es gilt: Wenn ein Modul noch nicht angefangen wurde, ist sich am neuesten Modulhandbuch zu orientieren

Wann wird der alte Bachelor abgeschafft?

Eine Einschreibung ist nicht mehr möglich.

Übergang vom alten Bachelor in den neuen Master

Gibt es die Möglichkeit, den „alten Master“ noch weiter zu studieren?

Nein. Egal, ob sie den „alten“ oder den „neuen“ Bachelor abschließen, Sie kommen immer in den „neuen“ Masterstudiengang. Der „alte Master“ wird nicht mehr angeboten.

Was kann ich tun, wenn meine Leistungen im Unterrichtsfach aus dem Bachelor nicht meinen eigenen Ansprüchen genügen? Kann ich dann im alten Master bleiben?

Leider ist dies nicht möglich. Es wird keine zwei Masterstudiengänge parallel geben, denn dies ist nicht zu bewältigen. Sie haben die Möglichkeit, einzelne Leistungen neu zu belegen.

Wechsel vom alten Master in den neuen Masterstudiengang

Ist dies grundsätzlich möglich, wenn man im Master noch keine Prüfungsleistungen erbracht hat? Kann man dann freiwillig in den neuen Masterstudiengang wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich. Bitte beantragen Sie dies bei der Studierendenkanzlei über das entsprechende Formular.

Fachdidaktisches Praktikum im Msaster

Wann soll das Fachdidaktische Praktikum erfolgen?

Es wird generell dringend empfohlen, Fachdidaktik II vor dem fachdidaktischen Praktikum im Master zu belegen. Dies ist durch die Umstellung des Studiengangs im Wintersemester 2022/2023 nicht möglich. Hier wird es im kommenden Wintersemester die Möglichkeit geben, trotzdem das Praktikum zu absolvieren, fehlende Inhalte werden in einem Blockseminar vorab vermittelt. Langfristig ist es aber wichtig, zuerst Fachdidaktik II zu besuchen und dann das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung zu belegen.

Berufspraktikum

Kann man sich weiterhin die FOS-Praktika anrechnen lassen?

Ja.

Wenn Praktika bereits vom Ministerium angerechnet wurden, bleibt dies dann bestehen?

Ja.

Verkürzt sich die Praktikumsdauer durch den kürzeren Bachelor?

Nein, die Anzahl an Wochen bleibt gleich.

Förderpädagogik/Diversitätspädagogik

Wie wird Förderpädagogik II übertragen?

Förderpädagogik II wird nicht übertragen. Diversitätspädagogik II muss im Master folglich erneut belegt werden.

Wenn ich dieses Semester die Klausur in Förderpädagogik II schreiben wollte und dies nun aufgrund des Wegfalls und der Nicht-Übertragung nicht mache, zählt dies dann als Fehlversuch?

Nein.

Bauen die Diversivitätspädagogik – Veranstaltungen aufeinander auf? Empfiehlt es sich, die Veranstaltung im Bachelor anzusehen oder nicht?

Nein, die Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf

Habe Ich Förderpädagogik II "umsonst" belegt?

Nein. Die Leistung bleibt im Zeugnis enthalten und kann als Zusatzleistung verbucht werden. Lediglich die Anrechnung als Diversitätspädagogik II

ist nicht möglich.

Muss Ich Förderpädagogik II noch machen, wenn Ich im alten Bachelor bleibe?

Ja.

Allgemeine Pädagogik

Wird ein Fehlversuch in Allgemeiner Pädagogik in den Master übertragen?

Nein.

Ist eine Übertragung von Allgemeiner Pädagogik möglich, wenn ich die Prüfung erst dieses Semester schreibe oder funktioniert das nur bei bisher geschriebene Prüfungen?

Alles, was dieses Semester noch geschrieben wird, wird angerechnet. Die Übertragung wird erst im November/Dezember stattfinden. Die Anrechnung von Allgemeiner Pädagogik findet jedoch im Master statt.

Soll man Allgemeine Pädagogik im alten Bachelor noch belegen?

Ja. Man muss dies sogar, um den alten Bachelor abzuschließen.

Arbeitswissenschaften

Ich habe letztes Semester die Klausur in Arbeitswissenschaften geschrieben und möchte dieses Semester die Klausur in Beruf und Arbeitsmarkt schreiben. Werden mir die 5 ECTS dann für etwas anderes angerechnet?

Ja, die Leistung wird mit Propädeutikum verrechnet (siehe Äquivalenzliste).

Sozialpädagogik

Wird Sozialpädagogik vom alten Bachelor (8 ECTS) dann einfach mit 10 ECTS angerechnet?

Ja.