Ordnungen und Dokumente
Sie haben Fragen zu den Inhalten des Studiums der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik? Sie suchen nach einem Formular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit? Sie brauchen dringend mehr Informationen zum Praktikum? Hier finden Sie folgende Dokumente zu den Studiengängen der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik:
Ordnungen
Den formalen Rahmen für das Studium im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik bilden folgende Dokumente:
- Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Fakultät HUWI
- Die Studien- und Fachprüfungsordnung (StuFPO) zum Studiengang. In der Studien- und Fachprüfungsordnung sind u.a. die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungspunkte (ECTS-Punkte) definiert.
Darüber hinaus regelt diese Ordnung, welche Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Modulgruppen besucht werden können. Detaillierte Beschreibungen zu den einzelnen referenzierten Modulen finden sich im Modulhandbuch zum Studiengang.
Modulhandbuch
Das Modulhandbuch enthält die Beschreibungen zu den einzelnen in der Modultabelle referenzierten Modulen, u.a. Kurzbezeichnung, Lernziele, inhaltliche Voraussetzungen und Prüfungsform.
Organisation des Studiums
Richtlinien zum Berufspraktikum
In den Richtlinien zum beruflichen Praktikum (48 Wochen) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, dessen Nachweis für die Zulassung zum Referendariat notwendig ist, finden Sie Informationen zu den Kriterien, die das Berufspraktikum erfüllen muss und Anerkennungsmöglichkeiten von Ausbildungszeiten und Zeiten der beruflichen Tätigkeit:
Haus- und Bachelorarbeiten
Alle Informationen zu Hausarbeiten, Portfolios und Abschlussarbeiten finden sich in folgenden Hinweisen. Für weiterführende Fragen stehen die Mitarbeitenden der Fachvertretung zur Verfügung.
Hinweise zur Gestaltung schriftlicher Prüfungsleistungen(436.8 KB) (Stand: Februar 2025)
Anrechnung und Anerkennung von Leistungen
Sie haben sowohl die Möglichkeit, sich Studienleistungen aus einem Vorstudium an der Universität Bamberg (intern) als auch von außerhalb der Universität erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen.
Für die endgültige Anrechnung ist der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung zuständig!
Anrechnungsformular(167.5 KB, 4 Seiten)
Formblatt Fachsemester-Einstufung(71.9 KB)
Weiter Informartionen Anerkennungsverfahren