Auslandsaufenthalt & Anerkennung

Im Rahmen Ihres Studiums sollten Sie Auslandserfahrung sammeln und längere Zeit in einem englischsprachigen Land verbringen. Dazu bieten sich ein einsemestriges bzw. einjähriges Studium an einer ausländischen Universität oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum an. 

Die Universität Bamberg unterhält Austauschprogramme für Studierende mit etwa 300 Hochschulen in über 60 Ländern. Viele dieser Austauschprogramme sind auch für Studierende der Anglistik und Amerikanistik geeignet. Die Bewerbung für unsere Partneruniversitäten in Europa und Übersee erfolgt über das Akademische Auslandsamt. Die Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium liegt immer Ende November und gilt für Auslandsaufenthalte im darauffolgenden Studienjahr.
Zur Liste der Partneruniversitäten

Bei Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten stehen Ihnen die Koordinatorin für Austauschprogramme, die Lehrenden und das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Für einen Auslandsaufenthalt gibt es spezielle Fördermöglichkeiten wie:

Anträge auf Beurlaubung müssen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Als Auslandssemester im Bachelorstudiengang bieten sich das fünfte bzw. das vierte bis sechste Semester an, die nicht unbedingt auf Ihre Fachsemesterzahl angerechnet werden (s.u.). 

Übernahme der im Ausland erbrachten Leistungen in FlexNow

Sie können sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in Ihrem Bamberger Studium übernehmen lassen. Dazu ist es nötig, dass Sie einen Antrag stellen, der anschließend überprüft wird. Ist eine Einbringung von ausländischen Leistungen geplant, sollten Sie bereits vor dem Auslandsauf­ent­halt Kontakt mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern an der Universität Bamberg aufnehmen, um Hin­weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten und Fragen der fachlichen Anerkennung klären zu können. Die Koor­dinatorin für Aus­tausch­programme der Fakultät GuK, über die die Einbringung von ausländischen Studienleistungen immer läuft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und hält aus­führliche Informationen und alle nö­tigen For­mulare bereit.

Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf die Fachsemesterzahl

Ihr Auslandsaufenthalt hat möglicherweise Auswirkungen auf die Fachsemesterzahl. Dabei gilt, dass Auslandssemester erst ab Errei­chen der anteiligen Semester-ECTS-Punkte an­gerechnet werden; alle darunter erworbenen ECTS-Punkte bleiben ohne Auswirkung auf die Semesterzahl!

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Semesterhochstufung. Hierbei gelten für die Ang­listik/Amerikanistik – auf der Grundlage des Beschlusses der Konferenz der Prüfungsaus­schuss­vorsitzenden vom 14.04.2010 – folgende Regelungen:

  • Hauptfach mit 75 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 15 in diesem Fach im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits bei 14 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 30 (28) ECTS-Punkten.
  • Erstes Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 8 in diesem Fach im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits ab 6 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 16 (12) ECTS-Punkten.
  • Zweits Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt in diesem Fach ab 5 im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits bei 4 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 10 (8) ECTS-Punkten.

Beratungsgespräch mit der Fachvertretung zu fachlichen Anerkennungen von im Ausland erworbenen ECTS-Punkten

Einmal im Jahr, vor dem Beginn der Bewerbungsphase für das Auslandsstudium, findet ein digitales Beratungsgespräch mit der Fachvertretung der Anglistik/Amerikanistik statt, zu dem die Studierenden im Bachelorstudiengang persönlich von der Studiengangsbeauftragten eingeladen werden. Hier werden Fakten zur Anerkennungspraxis besprochen und Tipps für ein erfolgreiches Einbringen von Studienleistungen von anderen Universitäten gegeben.