ERASMUS+
Ein Auslandspraktikum von mindestens zwei Monaten kann im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen einen EU-weiten Arbeitsmarkt kennen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.
Durch Erasmus+ geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Ergänzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.
Die Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium muss zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office eingreicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen bitte als PDF an Frau Koch schicken.
Voraussetzungen
- gefördert werden können alle an der Universität Bamberg eingeschriebenen Studierenden (auch Doktoranden) und Graduierte (s.u.)
- das Praktikum steht in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium
- Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz (Vollzeitpraktikum)
- Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (= 60 Tage) und maximal sechs Monate.
- Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen, um ein Fachpraktikum absolvieren zu können
- Praktika, die im Herkunftsland von Studierenden absolviert werden, können nur in Ausnahmefällen gefördert werden
- die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visum, Arbeitserlaubnis) müssen von den Studierenden selbständig geklärt werden
Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten. Eine Liste mit nicht-förderfähigen Einrichtungen finden Sie hier.
ERASMUS-Teilnahmeländer und Höhe des Stipendiums
ERASMUS-Projekt 2024
Mit dem Beginn des Erasmus+ Projekts 2022 haben sich die monatlichen Förderraten für Praktika im Ausland deutlich erhöht. Zusätzlich können Studierende mit geringeren Chancen einen Aufstockungsbetrag (social top-up) von monatlich 250 € erhalten. Eine Erasmus-Förderung kann man für jedes Land weltweit beantragen.
Das Stipendum kann zusätzlich zu einem Gehalt bewilligt werden, wenn der monatliche Verdienst 1.200€ nicht übersteigt (eine kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnung wird mit 500€ auf das Gehalt angerechnet).
Die monatlichen Zuschüsse werden auf den Tag genau berechnet und nach Ländergruppen vergeben:
Erasmus-Programmländer
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Färöer Inseln, Großbritannien*, Schweiz | 750€ |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat | 690€ |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690€ |
*Praktika in GB sind nur förderbar, wenn die Praktikumsstelle das für das Visum nötige Certificate of Sponsorship ausstellen kann.
Erasmus Partnerländer (Ausnahmen in kursiv in obiger Liste)
Ein Förderung von Praktika außerhalb Europas ist möglich. Allerdings können nur 20% des Budgets für Praktika in Partnerländern eingesetzt werden. Man sollte sich daher so früh wie möglich bewerben. Eine Förderung für internationale Praktika kann nur einmal pro Studienabschnitt bewililgt werden.
International | alle anderen Länder | 700€ |
Green Travel
Für nachhaltige Reisen (Anreise mit dem Zug oder Bus) können im Projekt 2024 bis zu sechs zusätzliche Reisetage beantragt werden (der Zuschlag von 50€ entfällt im Projekt 2024). Den Antrag finden Sie bei den Bewerbungsunterlagen.
Social top-up
Einen Antrag auf eine Zusatzförderung von 250€ pro Monat für Studierende oder Graduierte (s.u.) mit geringeren Chancen muss zusammen mit den Bewerbungslagen eingereicht werden. Berechtige Studierende erhalten bei Praktika in Partnerländern außerhalb Europas auch noch einen Reisekostenpauschale.
Folgende Gruppen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung zu erhalten:
- Erwerbstätige Studierende
- Erstakademiker:innen*
- Studierende mit Kind
- Studierende mit einer Behinderung von mind. 20%
- Studierende mit chronischer Erkrankung
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
*Bei Studierenden, deren Eltern einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, bitte die Alma Mater der Eltern im Anabin-Verzeichnis prüfen. Wenn es sich um eine Hochschule handelt, wird das Top-Up nicht genehmigt.
Grünes Reisen
Zusätzliche Fördertage
Mit einem Erasmus-Stipendium werden Ihnen (ab Projekt 2024) grundsätzlich zwei Reisetage zusätzlich zur Ihrem Praktikumszeitraum finanziert, wenn die Reise länger als 12 Stunden dauert. Die EU appelliert, dass Reisen bis 500 km pro Strecke umweltfreundlich zurückgelegt werden sollen. Wenn Sie umweltfreundlich mit der Bahn und/oder dem Bus reisen, können Ihnen bis zu sechs Reisetage bewilligt werden.
Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:
Wenn es aufgrund der gewählten umfreundlichen Verkehrsmittel zu längeren Reisezeiten kommt, kann das Stipendium um bis zu sechs Reisetage (max. drei Tage pro Reise) verlängert werden:
- bis zu 12 h: ein zusätzlicher Reisetag
- mehr als 12 h: zwei zusätzlicher Reisetage
- ab 24h: drei zusätzliche Reisetage.
Planen Sie eine Zugreise durch Europa
Je nach gewählter Hochschule ist die Anreise ohne Flugzeug sehr einfach zu gestalten. Aber auch wenn Sie eine weite Strecke zurücklegen möchten, sollten Sie die Reise über Land in Erwägung ziehen. Websites wie «Erasmus by train» oder «Nachtzugkarte» helfen Ihnen, Ihre Reiseroute zu planen.
Nutzen Sie den Interrail-Pass für Ihre Reise
Eine besondere Möglichkeit, Europa zu erkunden, bietet Ihnen der neue Erasmus+ Interrail-Pass. Dieser ermöglicht Ihnen, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. Sie sparen nicht nur Geld, sondern können die Vielfalt Europas in der Nähe Ihrer Gastuniversität erkunden – eine gute Chance, Ihre Erasmus-Erfahrung mit zusätzlichen Entdeckungen zu bereichern. Hier finden Sie einen Überblick(2.5 MB).
Klimaverträglich unterwegs
In der Broschüre des DAAD finden Sie Hinweise und Anregungen, wie nachhaltige Mobilität gelingen kann.
Graduiertenpraktika und Promovierende
Graduiertenpraktika können innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gefördert werden, wenn nach Abschluss des Praktikums der Eintritt ins Berufsleben geplant ist.
Während der Bewerbung für das Stipendium muss man noch an der Universität eingeschrieben sein und alle Verträge müssen vor der Exmatrikualtion unterzeichnet werden.
Ausnahmen: In Frankreich und Spanien können aufgrund nationaler Gesetze keine Praktika mehr nach Abschluss des Studiums absolviert werden.
Promovierende können nur gefördert werden, wenn sie an der Universität Bamberg eingeschrieben sind.
Mehrfachförderung durch ERASMUS
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gefördert werden. Internationale Praktika können nur einmal pro Studienabschnitt gefördert werden.
Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) ist eine Förderung bis zu 24 Monate möglich. Wenn man nach Abschluss des Studiums noch mindestens zwei Monate übrig hat, kann man dieses auch noch im Jahr nach der Exmatrikulation für ein Auslandspraktikum nutzen (s.o.).
Wenn man im Anschluss an ein über Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium noch ein Praktikum im Ausland machen möchte und dafür auch ein Stipendium bekommt, darf es keine Überschneidungen zwischen dem Studium und dem Praktikum geben. Man darf also nicht mehr an der ausländischen Universität eingeschrieben sein, wenn man das Praktikum beginnt.
Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums
Bewerbungen müssen zwei Monate vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden. Bewerbungen, die aufgrund einer erst kurz vor Praktikumsbeginn erhaltenen Zusage später eingehen, werden noch angenommen. Eine Bewilligung ist in vielen Fällen dann aber aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Bewerbungen, die nach Praktikumsbeginn eingehen, werden nicht mehr akzeptiert.
Wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, wird über die generelle Förderfähigkeit des Praktikums zeitnah entschieden. Danach muss mit der Praktikumsstelle ein Learning Agreement abgeschlossen werden, das vor Praktikumsbeginn von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erst dann kann über den Stipendienantrag endgültig entschieden werden. Die erste Rate von ca. 80% des Stipendiums wird nach Abschluss und Eingang des Stipendienvertrags ausgezahlt. Die zweite Rate wird ausgezahlt, wenn sämtliche Unterlagen (Zeugnis, Abschlussbericht und Fragebogen u.a.) fristgerecht eingereicht wurden.
Sollten sich während des Praktikums Änderungen (z.B. grundsätzliche Änderungen des Arbeitsbereiches) ergeben, müssen diese innerhalb des ersten Monats mit dem International Office abgeklärt und ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Bei einem Abbruch des Praktikums muss das International Office sofort informiert werden.
Eine Verlängerung des Praktikums kann beantragt werden, wenn es sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die Verlängerung einen Monat vor Praktikumsende beantragt wird.
Alle über Erasmus geförderten Praktika werden am Ende des Studiums in das Diploma Supplement aufgenommen.