Rechtsgrundlagen und Nutzungsbedingungen
Die rechtliche Grundlage für die Benutzung des Universitätsarchivs Bamberg bilden das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG), die Benutzungs- und die Gebührenordnung.
Das Archivgut kann danach von allen Interessierten genutzt werden, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Für den Benutzungsantrag ist ein Personal-, Studierenden- oder Dienstausweis vorzulegen. Die Einsichtnahme in das Archivgut erfolgt ausschließlich im Universitätsarchiv.
Eine Nutzung durch Anfrage, Rechercheaufträge und die Herstellung von Fotokopien ist nach Maßgabe der Rechtsgrundlagen möglich. Eine Selbstbedienung ist aus konservatorischen Gründen leider nicht möglich. Kopier- und Fotoaufträge erfolgen gegen schriftlichen Auftrag und Kostenübernahme durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Ganze Akteneinheiten werden grundsätzlich nicht kopiert.
Im Nutzungsbereich steht Ihnen WLAN (eduroam, BayernWLAN) zur Verfügung.
Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
Das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG) zum Download [PDF-Datei(26.1 KB)]
Archivordnung
Die Archivordnung zum Download [PDF-Datei(36.9 KB, 4 Seiten)]
Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung zum Download [PDF-Datei(44.9 KB)]
Gebührenverzeichnis
Das Gebührenverzeichnis zum Download [PDF-Datei(34.4 KB, 2 Seiten)]
Benutzungsantrag
Der Benutzungsantrag zum Download [PDF-Datei(116.2 KB)]
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Universitätsarchive [PDF-Datei(146.7 KB)]