Frequently Asked Questions: Trans* und Studium

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Die Universität Bamberg schätzt die Vielfalt ihrer Studierenden und setzt sich für eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden am Hochschulalltag ein. Aus diesem Grund ermöglicht die Uni Bamberg eine Immatrikulation und ein Studium unter dem gewählten Namen und dem gelebten Geschlecht.

FAQ für Studierende und Studieninteressierte

Wenn Sie Ihren Namen und/oder Ihren Geschlechtseintrag nach SBGG geändert haben, füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Namens- und Geschlechtseintragsänderung“(466.6 KB) aus und senden Sie es per Mail an die Leiterin der Studierendenkanzlei, Katrin Kanngießer. Gern können Sie den Antrag auch persönlich bei der Studierendenkanzlei einreichen. Fügen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres aktuellen Personalausweises, auf dem ihr gewählter Name hinterlegt ist, bei. Ihr Antrag wird daraufhin von der Studierendenkanzlei und dem Prüfungsamt bearbeitet.

Ja, Sie können unter gewähltem Namen studieren. Sollte Ihr Name und/oder Ihre Geschlechtsidentität von den Angaben auf offiziellen Dokumenten (z.B. Personalausweis) abweichen, füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Namens- und Geschlechtseintragsänderung“(466.6 KB) aus und senden Sie es per Mail an die Leiterin der Studierendenkanzlei, Katrin Kanngießer. Gern können Sie den Antrag auch persönlich bei der Studierendenkanzlei einreichen. Fügen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres aktuellen Personalausweises sowie eine einfache Kopie Ihres dgti-Ergänzungsausweises (dgti = Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) bei. Ihr Antrag wird daraufhin von der Studierendenkanzlei und dem Prüfungsamt bearbeitet.

Nein. Die Abschlussdokumente werden auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung in den gesetzlichen Ausweisdokumenten geführten Namen ausgestellt. Eine Ausstellung von Urkunden, Zeugnissen usw. ist erst nach erfolgter offizieller Änderung des Namens, beispielsweise über das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), möglich.

Ja. Bei der Immatrikulation stehen im Hinblick auf die Angabe der Geschlechtsidentität und der damit verbundenen persönlichen Anrede vier Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: neben weiblich und männlich gibt es auch die Möglichkeit, divers oder keine Angabe zu wählen.

Bei einer Änderung Ihres Vornamens können Sie einen neuen Studierendenausweis (ggf. auch mit aktuellem Foto) beantragen. Das Ausstellen eines neuen Studierendenausweises kostet 10€.

Wir bitten darum, dass Sie jährlich eigenverantwortlich bzw. auf Nachfrage der Studierendenkanzlei Auskunft über den aktuellen Stand der offiziellen gerichtlichen Änderung des Namens und/oder des Geschlechtseintrages Auskunft geben, sodass eventuelle Änderungen zeitnah in die universitätsinternen Verwaltungsprogramme eingepflegt werden können.

Für Fragen rund um das Thema Immatrikulation steht Ihnen die Studierendenkanzlei zur Verfügung.

Für Fragen rund um die Themen Studieninteresse und Gestaltung des Studiums steht Ihnen die Ansprechpersonen der Studienberatung zur Verfügung.

Für Anliegen rund um die Themen Benachteiligung und (Anti)Diskriminierung steht Ihnen die Antidiskriminierungsstelle zur Verfügung. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Allgemeine FAQs

Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es löst die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung ab und vereinheitlicht diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Damit genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://sbgg.info/.

Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein zusätzliches, standardisiertes Ausweisdokument, das vom Bundesinnenministerium bestätigt wurde und von der dgti, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V., ausgestellt wird. Der Ausweis enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten wie Vorname, Pronomen sowie Geschlecht, und zeigt ein aktuelles Passfoto. Er hilft dabei, Diskriminierung von Amtswegen zu verhindern und ist bei sämtlichen Innenministerien, der Polizei, einer Vielzahl von Behörden, Banken, Universitäten und an weiteren Stellen bekannt und akzeptiert. Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument (z.B. Personalausweis).

Der Ergänzungsausweis kann auf der Website der dgti beantragt werden. Beachten Sie zudem die Checkliste für die Beantragung.

Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um die Themen Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung und auch weiterer Diversitätsdimensionen steht Ihnen gern die Antidiskriminierungsstelle zur Verfügung.