Antidiskriminierung an der Universität Bamberg

Die Otto-Friedrich-Universität setzt sich für ein partnerschaftliches Arbeits- und Studienklima ein, da so ein gesundheitsförderliches und von Zufriedenheit geprägtes Miteinander aller Universitätsmitglieder geschaffen wird.

Aus diesem Grund haben Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Stalking sowie Grenzverletzungen wegen Alter, Behinderung, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Identität keinen Platz an der Universität. Dies ist auch in der Richtlinie „Grenzen wahren“(425.9 KB) verankert, die im April 2024 aktualisiert wurde und als aktuelle Leitlinie der Antidiskriminierungsstelle der Universität Bamberg dient.

Was ist Diskriminierung

Die Richtlinie „Grenzen wahren“ der Universität definiert Diskriminierung wie folgt:

„Diskriminierung setzt die Würde eines Menschen herab und schränkt dessen Rechte und Freiheiten ein. Sie umfasst jede nicht gerechtfertigte Benachteiligung einer Person, die auf einem Faktor beruht, den die betreffende Person nicht selbst durch eine eigene Leistung beeinflussen kann.“

Unter dem Begriff der Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals beschrieben. Solche schützenswerten Merkmale sind beispielsweise das Geschlecht, das Alter, die ethnische Herkunft, eine Behinderung, die sexuelle Orientierung oder auch die Religion.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird statt des Begriffs Diskriminierung der Begriff Benachteiligung genutzt. Eine Benachteiligung findet immer statt, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Wichtig ist, dass hierbei das Ergebnis entscheidend ist, nicht jedoch das Motiv – das bedeutet, dass es nicht ausschlaggebend ist, ob aus Absicht oder aus Gedankenlosigkeit gehandelt wurde. Das Verbot der Benachteiligung von Menschen ist sowohl im Grundgesetz (Artikel 3) als auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert.

Diskriminierung kann in unmittelbare und mittelbare Diskriminierung unterschieden werden. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person beispielsweise aufgrund eines der oben genannten geschützten Merkmale eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine Vergleichsperson. Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Verhaltensweisen, Vorschriften und Regelungen für alle Personen gelten und scheinbar neutral sind, sich in der Praxis aber für bestimmte Personengruppen nachteilig auswirken.

Auch Belästigung, also Verhaltensweisen, bei denen eine Person aufgrund eines Merkmals eingeschüchtert, erniedrigt oder beleidigt wird, zählt zu Diskriminierung.

Antidiskriminierungsstelle der Universität Bamberg

Die Antidiskriminierungsstelle der Universität ist eine Anlaufstelle für alle – Studierende, wissenschaftliche und wissenschaftsstützende Beschäftigte – und befasst sich im Speziellen mit den Themen Diskriminierung, Ausgrenzung und Belästigung aufgrund von geschützten Merkmalen, wie beispielsweise:

  • Alter
  • Behinderung und chronische Erkrankung
  • Elternschaft und Fürsorgepflichten
  • Ethnische Herkunft oder rassische Zuschreibungen
  • Geschlecht und Geschlechtsidentität
  • Religion- und Weltanschauung
  • sexuelle Orientierung
  • soziale Herkunft sowie
  • Zuschreibungen aufgrund der Hautfarbe oder des Aussehens

Ihre Ansprechperson der Antidiskriminierungsstelle ist Cindy Strömel-Scheder. Das Büro der Stelle befindet sich auf der Erba (WE5/03.083) und ist barrierefrei erreichbar. Gern können Sie per Mail oder Telefon (0951 863 1531) Kontakt zur Stelle aufnehmen. Ausführliche Informationen zur Stelle finden Sie hier.