Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 64.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. 

Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

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Studienvoraussetzungen/Einstufungstest

Die Aufnahme des Studiums des Faches Englisch setzt gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Die Englischkenntnisse werden zu Beginn des 1. Fachsemesters in einem obligatorischen Einstufungstest überprüft, der keine studienausschließende Wirkung hat. Studierende, die dabei besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen, können nach einem beratenden Gespräch von Teilen der sprachpraktischen Ausbildung befreit werden. Der Einstufungstest ist für alle Studienanfänger und für alle Studierenden der Anglistik, die während ihres Grundstudiums von anderen Universitäten an die Universität Bamberg wechseln, obligatorisch (weitere Informationen und FAQs). Weiterhin werden erwartet:

  • Kenntnisse auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache. Vgl. hierzu „Fremdprachenkenntnisse nach der Lehramtsprüfungsordnung I
  • Gesicherte Kenntnisse in Latein („Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

Beides muss spätestens bei der Meldung zur ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden. Das Sprachenzentrum der Universität Bamberg bietet geeignete Kurse an, um entsprechende Sprachkenntnisse studienbegleitend zu erwerben.

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Studienverlauf in der Übersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilfächer:

•    Englische Sprachwissenschaft
•    Englische und amerikanische Literaturwissenschaft
•    Englische Sprachpraxis
•    Landeskunde/Kulturwissenschaft
•    Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilfächer sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus ein bis drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpläne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen. Über die Studienablaufpläne hinaus besteht für die Studierenden selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Lehrveranstaltungen der Anglistik zu besuchen.

Studienablaufplan LA Gymnasium bei Studienbeginn WS 2008/09 bis SS 2011 (ohne „Freien Bereich“)(50.9 KB)

Studienablaufplan LA Gymnasium bei Studienbeginn ab WS 2011/12 (mit „Freiem Bereich“)(61.0 KB)

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Modulhandbuchblätter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchblättern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsfächer zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Englisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 6 des Modulhandbuchs. Bitte beachten Sie die Zuordnung der Module zu verschiedenen Lehramtsstudiengängen (in der Rubrik „Verwendbarkeit“) sowie die Hinweise zum Semester des Studienbeginns (jeweils rot gefärbt), die unterschiedliche Versionen der Module markieren.

In den Modulhandbuchblättern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie nähere Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

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Zulassungsarbeit ("schriftliche Hausarbeit")

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts). Die Bearbeitungsdauer und Studienempfehlung für die Länge der Zulassungsarbeit finden Sie hier.

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Erste Staatsprüfung

Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Sprachpraxis, Landeskunde/Kulturwissenschaft und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universität Bamberg vor Ort organisiert. Wegweiser zur 1. Staatsprüfung im Fach Englisch an der Uni Bamberg, weitere Informationen des Prüfungsamtes.

Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 64).

  • Die schriftliche Prüfung umfasst
    • eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
    • eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
    • eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur Hälfte aus Textproduktion in englischer Sprache und Sprachmittlung (Wiedergabe eines englischen Textes in deutscher Sprache) besteht;
    • eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden).
  • Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

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Bildung der Gesamtnote

Die Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird in bestimmten Zahlenverhältnissen aus der Fachnote in Erziehungswissenschaften, den Fachnoten für die beiden Fächer der Fächerverbindung und der Note für die schriftliche Hausarbeit gebildet (siehe LPO I § 4). Die Fachnoten wiederum setzen sich aus den studienbegleitend in den Modulprüfungen und in der ersten Staatsprüfung erzielten Noten zusammen (siehe LPO I § 3).

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Gleichzeitiger Erwerb des BA-Abschlusses

Ohne Mehraufwand in der Anglistik/Amerikanistik kann neben der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien auch der akademische Grad des Bachelor of Arts (BA) mit dem Fach Anglistik/Amerikanistik erworben werden. Weitere Informationen zur Beantragung dieses Doppelstudiums, zum Ablauf der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, zu den zusätzlich zu erbringenden Leistungen und zu Ansprechpartnerinnen finden Sie unter http://www.uni-bamberg.de/ba-anglistik/doppelabschluss-lehramt-und-bachelor/.

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Wenn Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an:

Fachstudienberaterin und Studiengangsbeauftragter

Fachstudienberaterin (für fachspezifische Fragen zum Englischstudium)

Prof. Dr. Julia Schlüter
Sprechzeiten
Tel.: 0951/863-2168 bzw. 0951/863-2166 (Sekr.)
Email: julia.schlueter(at)uni-bamberg.de

Studiengangsbeauftragter (für Fragen zum Lehramt Gymnasium)

Dr. Markus Heibler
Tel.: 0951/863 - 2454 bzw. 0951/863 - 3921 (Sekr.)
Email: sba.la-gym(at)uni-bamberg.de

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