Studien- und Prüfungsordnungen
Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Grundschulen betreffen, finden sich in § 44.
Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Regelungen für das Fach Englisch im Lehramt Grundschule finden sich in § 12 (S. 35).
Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.
Studienvoraussetzungen/Einstufungstest
Die Aufnahme des Studiums des Faches Englisch setzt gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Die Englischkenntnisse werden zu Beginn des 1. Fachsemesters in einem obligatorischen Einstufungstest überprüft, der keine studienausschließende Wirkung hat. Studierende, die dabei besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen, können nach einem beratenden Gespräch von Teilen der sprachpraktischen Ausbildung befreit werden. Der Einstufungstest ist für alle Studienanfänger und für alle Studierenden der Anglistik, die während ihres Grundstudiums von anderen Universitäten an die Universität Bamberg wechseln, obligatorisch. Weiterhin werden erwartet:
- Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2. Vgl. hierzu "Fremdsprachenkenntnisse nach der Lehramtsprüfungsordnung I". Zu "Kenntnissen in Latein" vgl. § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens bei der Meldung zur ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden. Das Sprachenzentrum der Universität Bamberg bietet geeignete Kurse an, um entsprechende Sprachkenntnisse studienbegleitend zu erwerben.
Studienverlauf in der Übersicht (Synopse)
Das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Grundschulen hat die im folgenden Studienablaufplan dargestellte Struktur:
Studienablaufplan(47.0 KB, 1 Seite) für Studierende mit Studienbeginn bis SS 2012
Studienablaufplan(93.8 KB, 1 Seite) für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2012/2013
Studienablaufplan(52.1 KB, 1 Seite) für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2015/2016
Über den Studienablaufplan hinaus besteht für die Studierenden selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Lehrveranstaltungen der Anglistik zu besuchen.
Modulhandbuchblätter
Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchblättern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsfächer zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Englisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 6 des Modulhandbuchs. Bitte beachten Sie die Zuordnung der Module zu verschiedenen Lehramtsstudiengängen (in der Rubrik „Verwendbarkeit“) sowie die Hinweise zum Semester des Studienbeginns (jeweils rot gefärbt), die unterschiedliche Versionen der Module markieren.
In den Modulhandbuchblättern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie nähere Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.
Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29). Die Bearbeitungsdauer und Studienempfehlung für die Länge der Zulassungsarbeit finden Sie hier.
Erste Staatsprüfung
Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Sprachpraxis, Landeskunde/Kulturwissenschaft und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten. Hier finden Sie einen Wegweiser zur ersten Staatsprüfung im Fach Englisch an der Uni Bamberg.
Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 44).
- Die schriftliche Prüfung umfasst:
- eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
- eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 4 Stunden), die zur Hälfte aus Textproduktion in englischer Sprache und Sprachmittlung (Wiedergabe eines englischen Prosatextes in deutscher Sprache) besteht;
- eine Klausur in Fachdidaktik in deutscher Sprache (Bearbeitungszeit: 3 Stunden).
- Die mündliche Prüfung (Dauer: 30 Minuten) überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.
Bildung der Gesamtnote
Die Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen wird in bestimmten Zahlenverhältnissen aus der Fachnote in Erziehungswissenschaften, den Fachnoten für die beiden Fächer der Fächerverbindung und der Note für die schriftliche Hausarbeit gebildet (siehe LPO I § 4). Die Fachnoten wiederum setzen sich aus den studienbegleitend in den Modulprüfungen und in der ersten Staatsprüfung erzielten Noten zusammen (siehe LPO I § 3).
Wenn Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an:
Fachstudienberater und Studiengangsbeauftragter
Fachstudienberater (für fachspezifische Fragen zum Englischstudium):
Dr. Fabian Vetter
Sprechzeiten
Tel.: 0951/863-2258 bzw. 0951/863 - 2166 (Sekr.)
Email: fabian.vetter(at)uni-bamberg.de
Studiengangsbeauftragter (für allgemeine Fragen zum Lehramt Grundschule):
Dr. Markus Heibler
Tel.: 0951/863 - 2454 bzw. 0951/863 - 3921 (Sekr.)
Email: sba.la-gs(at)uni-bamberg.de