Informationen zur Attestpflicht
Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können oder eine Prüfung abbrechen, müssen sich von einem Arzt die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen lassen.
Hierfür werden folgende Formulare verwendet:
Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung am Prüfungstag beruhen.
Die Krankheit muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin unter Vorlage des vorgefertigten Formulars dem Prüfungsamt (bei Lehrveranstaltungsprüfungen dem Lehrstuhl) angezeigt werden.
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und Anforderungen an ärztliche Atteste(140.1 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.