Leistungen von ausländischen Universitäten
+++ Diese Information betrifft alle Studierenden, die Leistungen von ausländischen Universitäten im Fach Anglistik anerkannt bekommen möchten. +++
Anerkennung von Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erworben haben, müssen über die Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakultät laufen („Erasmus GuK“). Das ist Dr. Katharina Scheffner, bei der Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Anerkennung bzw. Anrechnung beraten lassen können. Bitte lesen Sie auf der Seite
https://www.uni-bamberg.de/guk/studium/erasmus/
alle dort beschriebenen Schritte gut durch.
Kurz zusammengefasst läuft die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland folgendermaßen ab:
Vor dem Auslandsaufenthalt handeln Sie mit den Fachvertreter/innen Anerkennungsvereinbarungen aus und verwenden die dafür vorgesehenen Formulare.
Die fachliche Anerkennung erfolgt unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Ausland durch Nachweis der Leistungen inkl. Transcript of Records bei den jeweiligen Fachvertreter/innen. Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung können auf der Anerkennungsvereinbarung eingetragen werden. Dann stellen Sie unverzüglich einen Online-Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen bei „Erasmus GuK“, dem Sie anschließend alle unterschriebenen Anerkennungsvereinbarungen usw. vorlegen. Dieser rechnet dann u.a. die Noten nach den jeweils gültigen Formeln um (Die richtige Umrechnung ist im modularisierten Studium natürlich sehr wichtig!) und bündelt alle Anerkennungsvereinbarungen, die er schließlich der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden des ersten Hauptfaches als Aufstellung zuschickt.
Für BA Anglistik/Amerikanistik-Studierende ist dies Herr Prof. Fischer, für Masterstudierende Frau Prof. Gruß, für Lehramtsstudierende Frau Prof. Franz (pa.lehramt(at)uni-bamberg.de). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.