Leistungen von ausländischen Universitäten

+++ Diese Information betrifft alle Studierenden, die Leistungen von ausländischen Universitäten im Fach Anglistik anerkannt bekommen möchten. +++ 

Anerkennung von Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität er­worben haben, müssen über die Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakultät laufen („Erasmus GuK“). Das ist Dr. Katharina Scheffner, bei der Sie sich vor dem Aus­­lands­aufenthalt über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Aner­ken­nung bzw. Anrechnung beraten lassen können. Bitte lesen Sie auf der Seite

https://www.uni-bamberg.de/guk/studium/erasmus/

alle dort beschriebenen Schritte gut durch.

Kurz zusammenge­fasst läuft die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland folgendermaßen ab:

Vor dem Auslandsaufenthalt handeln Sie mit den Fachvertreter/innen Anerken­nungs­ver­­ein­barungen aus und verwenden die dafür vorgesehenen Formulare.

Die fachliche Anerkennung erfolgt unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Ausland durch Nachweis der Leistungen inkl. Transcript of Records bei den jeweili­gen Fach­vertreter/innen. Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung können auf der Anerken­nungsvereinbarung eingetragen werden. Dann stellen Sie unverzüglich einen Online-Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen bei „Erasmus GuK“, dem Sie anschlie­ßend alle unterschriebenen Anerkennungsvereinbarungen usw. vorlegen. Dieser rechnet dann u.a. die Noten nach den jeweils gültigen Formeln um (Die rich­tige Um­rechnung ist im modularisierten Studium natürlich sehr wichtig!) und bün­delt alle Anerkennungsvereinbarungen, die er schließlich der/dem Prüfungsausschussvor­sitzenden des ersten Hauptfaches als Aufstellung zuschickt.

Für BA Anglistik/Amerikanistik-Studierende ist dies Herr Prof. Fischer, für Masterstudierende Frau Prof. Gruß, für Lehramtsstudierende Frau Prof. Franz (pa.lehramt(at)uni-bamberg.de). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.