Informationen zur Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Formulare für die Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen finden sich auf der Seite des jeweiligen Wahljahres (aktuell 2024). Dazu gehören

  • das Wahlvorschlagsformular,
  • die Einverständniserklärung zur Kandidatur sowie
  • die Unterstützungserklärung zum Wahlvorschlag.

Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge müssen für jeden Wahlvorschlag sowohl die Kandidierendenliste als auch die Unterstützungsunterschriften sowie die Einverständniserklärungen der Kandidierenden in Schriftform beim Wahlamt eingegangen sein.

Dem Wahlvorschlag soll eine kurz gefasste Gesamtbezeichnung (= Listenname) gegeben werden.

Nachfolgend finden Sie detailliertere Informationen zu einzelnen Elementen und Aspekten eines Wahlvorschlags.

Angaben zu den Kandidierenden

Neben Namen und Vornamen der Bewerbenden muss die Kandidierendenliste

  • bei Beschäftigten die Amts- oder Berufsbezeichnung sowie die Stelle, an der sie tätig sind,
  • bei Studierenden die Fakultät, der sie angehören,

enthalten. Zusätzlich muss, soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung von Bewerbenden erforderlich ist, das Geburtsdatum angegeben werden und kann die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung von Mitgliedern der Hochschulen im Freistaat Bayern sowie bei Studierenden das Studienfach genannt werden. Weitere Angaben sind unzulässig.

Ein eventueller Rufname ist so auf der Kandidierendenliste anzugeben, wie er auch auf den Stimmzetteln erscheinen soll.

Trans- und intergeschlechtliche Bewerbende können anstelle ihres beim Standesamt eingetragenen Vornamens ihren im Alltag gebrauchten Vornamen zur Kandidatur verwenden. Erforderlich dafür sind die Vorlage eines Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) sowie ein entsprechender schriftlicher Antrag.

Die jeweiligen Grenzen für die Anzahl an Kandidierenden finden sich nachstehend unter "Höchstzahlen für Bewerbende eines Wahlvorschlags".

Höchstzahlen für Bewerbende eines Wahlvorschlags

Gremium

Anzahl der zu wählenden PersonenHöchstzahl an Bewerbenden
Senat6 Vertretungspersonen der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer18
 1 Vertretungsperson der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierende5
 1 Vertretungsperson der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3
 2 Vertretungspersonen der Studierenden6

Fakultätsräte

6 Vertretungspersonen der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

18

 2 Vertretungspersonen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden10
 1 Vertretungsperson der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter3
 2 Vertretungspersonen der Studierenden 
 ► Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften (Fachschaftsvertretung: 9 Mitglieder)18
 ► Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Fachschaftsvertretung: 8 Mitglieder)16
 ► Fakultät Humanwissenschaften (Fachschaftsvertretung: 7 Mitglieder)14
 ► Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (Fachschaftsvertretung: 7 Mitglieder)14
Studierendenparlament17 aus der Gesamtheit der Studierenden unmittelbar gewählte Vertretungspersonen51

Einverständniserklärung zur Kandidatur

Bewerbende müssen ihr Einverständnis mit einer Kandidatur schriftlich und durch eigenhändige Unterschrift erklären. In diese Einverständ­niserklärung ist eine Adresse, unter der die Bewerbenden im Fall der Wahl zuverlässig erreicht werden können, einzutragen; bei Studierenden muss diese Adresse zudem in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei als Postanschrift angegeben sein.

Unterstützung eines Wahlvorschlags

Wahlvorschläge für Senat oder Studierendenparlament müssen von mindestens zehn, Wahlvorschläge für Fakultätsräte von mindestens fünf Wahlberechtigten unterstützt werden (= Vorschlagende). Die Vorschlagenden müssen bei der Unterzeichnung eines Wahlvorschlags neben ihrem Namen und Vornamen

  • als Beschäftigte ihre Amts- oder Berufsbezeichnung sowie die Stelle, an der sie tätig sind,
  • als Studierende ihre Fakultätszugehörigkeit

angeben. Zusätzlich muss, soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung von Vorschlagenden erforderlich ist, das Geburtsdatum angegeben und kann die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung von Mitgliedern der Hochschulen im Freistaat Bayern genannt werden. Die Unterstützenden müssen den Wahlvorschlag jeweils eigenhändig unterzeichnen. Wenn Unterstützende bereits unterschrieben haben, darf die Kandidierendenliste nicht mehr verändert werden.

Sollte es Unterstützenden nicht möglich sein, ihre Unterschrift direkt auf dem Wahlvorschlag zu leisten, können sie diese alternativ auch mithilfe der Unterstützungserklärung einreichen. Auf dem Formular sind die Bewerbenden des jeweiligen Wahlvorschlags vollständig aufzuführen.

Auf dem Wahlvorschlagsformular soll auch angegeben werden, wer von den Unterzeichnenden zur Vertretung des Wahlvorschlags gegenüber den Wahlorganen (Wahlleiterin, Wahlausschuss) und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen der Wahlorgane berechtigt ist. Fehlt diese Angabe, gilt die Person als berechtigt, die an erster Stelle unterzeichnet hat.

Grenzen hinsichtlich Kandidatur und Unterstützung

Bewerbende sowie Unterstützende dürfen pro Kollegialorgan (Senat, Fakultätsrat, Studierendenparlament) lediglich in einem Wahlvorschlag auftreten. Dabei können sie aber gleichzeitig als Bewerbende und Unterstützende fungieren.

Für den Fakultätsrat kann nur kandidieren bzw. unterstützen, wer der jeweiligen Fakultät angehört. Bei Beschäftigten ist folglich eine Tätigkeit in der entsprechenden Fakultät erforderlich, bei Studierenden eine Immatrikulation.
Wahlvorschläge für den Senat und das Studierendenparlament können fakultätsübergreifend zur Kandidatur genutzt bzw. unterstützt werden.