Hochschulwahlen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Bei den Hochschulwahlen werden folgende Gremien gewählt:
- Senat
- Fakultätsräte der einzelnen Fakultäten (Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Humanwissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik)
- Fachschaftsvertretungen der einzelnen Fakultäten (Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Humanwissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik)
Die beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten einer Fachschaftsvertretung, die relativ am meisten Stimmen erzielen, sind zugleich Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden im jeweiligen Fakultätsrat.)
- Studierendenparlament: Diesem gehören als stimmberechtigte Mitglieder 17 unmittelbar aus der Gesamtheit der Studierenden gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter, die Studierendenvertretung im Senat sowie 16 Vertreterinnen bzw. Vertreter aus dem Kreis der gewählten Fachschaftsvertretungen, wobei von jeder der Fachschaftsvertretungen jeweils vier Personen benannt werden, an.
Darüber hinaus bestimmen die Hochschulwahlen auch die Zusammensetzung von folgenden Gremien mit:
- Universitätsrat: Diesem gehören die gewählten Mitglieder des Senats und daneben zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur sowie aus Wirtschaft und beruflicher Praxis an.
- Mittelbau-Konvent: Dieser wird gebildet von den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gremien Senat und Fakultätsräten sowie in weiteren Kommissionen und Beiräten.
- Sprecherinnen- und Sprecherrat: Diesem gehören zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der unmittelbar aus der Gesamtheit der Studierenden gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments, die Studierendenvertretung im Senat sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der aus der Mitte der Fachschaftsvertretungen entsandten Studierendenparlamentsmitglieder an.
Rechtsgrundlagen
- Satzung zur Durchführung von Wahlen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg - Wahlsatzung - vom 17. Mai 2021 in der jeweils gültigen Fassung
- Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 21. Februar 2023 in der jeweils gültigen Fassung
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022 in der jeweils gültigen Fassung