Senkung der Studiengebühren an der Universität Bamberg
Der Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 ist mit einer äußerst knappen Mehrheit gefasst und seither kontrovers diskutiert worden. Während der studentische Konvent darin nur einen ersten Schritt zur weiteren Absenkung und schließlich zur Abschaffung der Studienbeiträge sehen will, halten zahlreiche Fachvertreter den Beschluss für politisch unklug und sehen die mit Hilfe von Studienbeiträgen erreichten Verbesserungen der Studienqualität in Gefahr. Daher seien die Entscheidungsgründe sowie das geplante weitere Vorgehen im Folgenden kurz erläutert.
Es ist einerseits unbestritten, dass das Lehrangebot und die Studienbedingungen an der Universität Bamberg seit der Einführung von Studienbeiträgen im Jahre 2007 erheblich verbessert werden konnten. Auf der anderen Seite haben zahlreiche Studierende auf verschiedenen Wegen deutlich gemacht, dass Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester insbesondere für einkommensschwache Familien und für diejenigen, die sich ihr Studium ganz oder teilweise durch Arbeit selbst finanzieren müssen, eine ernstzunehmende Belastung darstellen. Nach den von der Universitätsverwaltung vorgelegten Zahlen ist zudem ein nicht unerheblicher Teil der seit 2007 eingenommenen Studienbeiträge bislang nicht ausgegeben worden. Vor diesem Hintergrund hatte der Senat zwischen dem Interesse der Universität an finanziellen Mitteln zur Verbesserung der Studienbedingungen und dem Interesse der Studierenden an einer möglichst zeitnahen Verwendung der Studienbeiträge abzuwägen.
Angesichts eines hohen Sockelbetrags nicht verausgabter Mittel im ersten Jahr nach der Einführung der Studienbeiträge war ein Bericht der vom Vizepräsidenten Lehre geleiteten „Arbeitsgruppe Studienbeiträge“ an den Senat im November 2008 zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisherige Ausgabenstruktur auch bei einer Absenkung der Beiträge auf 400 Euro beibehalten werden könne. Bereits damals war ein Antrag auf eine entsprechende Senkung gestellt worden, der in einer ebenfalls äußerst knappen Abstimmung abgelehnt wurde. Die Senatsentscheidung vom 23. Dezember 2009 war somit Teil eines schon seit längerem geführten Diskussionsprozesses. In keiner Weise stellt sie eine übereilte Reaktion auf die Studierendenproteste im November und Dezember 2009 dar.
Mit der Entscheidung zur Senkung der Studienbeiträge auf 400 Euro nutzt der Senat der Otto-Friedrich-Universität den Spielraum, den der Gesetzgeber den Hochschulen bei der Festlegung der Studienbeitragshöhe eingeräumt hat. Die bisweilen geäußerte Kritik, dass sich eine Universität wie Bamberg angesichts einer strukturellen Unterfinanzierung und einer besonders schlechten Mittelbauausstattung eine solche Entscheidung „politisch nicht leisten“ könne, greift nach Auffassung des Senats insofern zu kurz, als im Bayerischen Hochschulgesetz geregelt ist, dass Studienbeiträge ausschließlich „der Verbesserung der Studienbedingungen“ dienen und „die aus Studienbeiträgen finanzierten Verbesserungen der personellen oder sächlichen Ausstattung bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht“ bleiben.
Die Erhebung von Studienbeiträgen zur Verbesserung der Studienbedingungen verpflichtet die Hochschulen zu einer möglichst effizienten und transparenten Mittelverwendung. In dieser Hinsicht hat die Senatsentscheidung bereits zu einem intensiven Diskussionsprozess innerhalb der Fächer und Fakultäten geführt, der sehr zu begrüßen ist.
Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Spielräumen im Rahmen der Hochschulautonomie gehört freilich auch, dass sich der Senat der Otto-Friedrich-Universität dazu verpflichtet fühlt, die Konsequenzen seiner Entscheidung vom 23. Dezember 2009 sehr genau zu beobachten und zeitnah zu überprüfen. Er hat die Senkung der Studienbeiträge daher zunächst auf zwei Semester befristet und wird im Wintersemester 2010/11 die künftige Beitragshöhe neu festlegen. Der Senatsvorsitzende wird diese Entscheidung in Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung so vorbereiten, dass alle Mitglieder der Universität die Möglichkeit erhalten, am Meinungsbildungsprozess teilzunehmen.
Nachdem sich im Vorfeld der Sitzung vom 23. Dezember 2009 auch Vertreter der Politik an den Senat gewandt und für eine Senkung der Beiträge plädiert haben, stellt der Senatsvorsitzende fest, dass solche politischen Appelle bei der Senatsentscheidung keine Rolle gespielt haben. Er bittet die Vertreter der Politik, bei künftigen Entscheidungen in dieser Frage die Autonomie der Hochschule zu respektieren. Er weist ferner darauf hin, dass die Politik im Kontext der Einführung von Studienbeiträgen wichtige Zusagen wie den Ausbau von Stipendienprogrammen nicht eingelöst und durch Maßnahmen wie die Einführung einer erweiterten „Geschwisterregelung“ zusätzlich zu einer Absenkung der Einnahmen in für die Hochschulen schwer zu kalkulierender Höhe gesorgt hat. Die politischen Entscheidungsträger sind nachdrücklich dazu aufgefordert, die Rahmenbedingungen für universitäre Forschung und Lehre angesichts der großen Herausforderungen durch weiter steigende Studierendenzahlen, den doppelten Abiturjahrgang 2011 und die neuen gestuften Studiengänge durch eine Erhöhung der staatlichen Finanzierung zu verbessern.
Um die Transparenz der Arbeit des Senats zu erhöhen, werden die Senatsprotokolle künftig hochschulöffentlich zugänglich gemacht, soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist. Darüber hinaus hat der Senat gerne den Wunsch aufgegriffen, einmal im Semester auf Einladung der Studierendenvertretung Fragen und Anliegen der Studierenden zu diskutieren.
Bamberg, den 11.2.2010
Mark Häberlein