Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).
1. Wenn Sie Widerspruch einlegen:
Den Widerspruch müssen Sie schriftlich bei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, 96045 Bamberg oder zur Niederschrift im Gebäude Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg einlegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so können Sie Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, 95422 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth erheben. Die Klage können Sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zum Widerspruchsverfahren:
- Der Widerspruch soll begründet sein, andernfalls ist nach Aktenlage zu entscheiden.
- Ist ein Widerspruch ohne Begründung eingegangen, wird der Widerspruchsführer nicht gesondert zu einer Begründung angehalten.
- Ein erfolgloser Widerspruch ist stets kostenpflichtig. Im Falle einer Zurückweisung beträgt die Gebühr in der Regel 50 €, bei einer Rücknahme des Widerspruchs in der Regel 25 €, jeweils zuzüglich Zustellungskosten.
2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben:
Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBL S. 390)wurde im Bereich der personenbezogenen Prüfungsentscheidungen ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
- Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.