Frequently Asked Questions
Hier finden Sie häufig auftretende Fragen und deren Antworten.
Bitte beachten Sie allgemein, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!
Rechtsverbindlich sind die Auskünfte des Prüfungsausschusses sowie die studiengangsbezogenen Ordnungen (http://www.uni-bamberg.de/wiai/po-sto/).
Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)
Ja. Die Abschlussarbeit zählt zum Prüfungszeitraum des Semesters, in dem sie abgegeben wurde, unabhängig vom Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und vom Abgabetermin im Anmeldeformular der Arbeit. Daher ist eine Immatrikulation auch nur bis zur tatsächlichen Abgabe der Arbeit (inkl. Kolloquium) erforderlich. Für die Anmeldung, die Abgabe und die Verteidigung der Abschlussarbeit darf man nicht beurlaubt sein. Sofern eine Regelung zur Beurlaubung hier Ausnahmen vorsieht, klären Sie dies bitte vorab mit dem Prüfungsamt.
Entscheidend ist das Datum der tatsächlichen Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Für den Zeitraum der Korrektur müssen Sie nicht immatrikuliert sein.
Auf Antrag der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten kann vom Prüfungsausschuss auch ein Thema aus einem anderen Fach zugelassen werden, z.B. Fächer der Fächergruppe Angewandte Informatik, Informatik und BWL. Möchte die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat aus diesem Fachbereich eine Abschlussarbeit schreiben, so ist in diesem Fall mit einem Antrag nachzuweisen, dass das gestellte Thema inhaltlichen Bezug zum aktuellen Studiengang aufweist.
Für die Genehmigung müssten Sie ein Exposé zum Inhalt der Arbeit einreichen, aus dem hervorgeht, inwiefern in der Arbeit ein Bezug zur Wirtschaftsinformatik/ IISM / Wirtschaftspädagogik WI besteht. Dieser sollte inhaltlicher Natur sein und sich nicht nur auf erworbene Kenntnisse beziehen. Darüber hinaus muss der endgültigen Titel der Arbeit genannt werden, da dieser Bestandteil der Genehmigung ist und im Anschluss nicht mehr geändert werden kann.
Ein Antrag ist selbstständig per Mail über den Servicedesk an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Die Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss ersetzt nicht die Anmeldeprozedur beim Prüfungsamt.
Abschlussarbeiten werden nur und ausschließlich von Professuren oder Lehrstühlen der Universität Bamberg betreut. Möchten Sie eine Abschlussarbeit in Kooperation mit einen externen Partner schreiben, so erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ein Lehrstuhl das gewünschte Thema entsprechend betreuen möchte. Gehen Sie mit dem jeweiligen Themenvorschlag direkt auf den Lehrstuhl zu und besprechen Sie, ob eine Betreuung möglich ist.
Für die Abgabe der Abschlussarbeit müssen zwei festgebundene Exemplare dem Prüfungsamt übergeben werden. Zusätzlich muss pro festgebundenem Exemplar ein Datenträger (CD / DVD / USB-Stick) mit eingehäftet und abgegeben werden, welches das digitale Exemplar enthält.
Falls Sie aufgrund einer Krankheit während Ihrer Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verhindert waren, können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss über den Servicedesk stellen.
Dafür kann
- entweder das Formular des Prüfungsamtes genutzt werden
oder
- ein ausführliches, ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem die genaue Diagnose, die ärztliche Beschreibung der Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Bearbeitung der Abschlussarbeit und der Zeitraum, in dem die beschriebenen Beeinträchtigungen voraussichtlich bestehen werden bzw. bestanden haben, hervorgehen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nicht ausreichend.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Sofern der Wechsel zwischen zwei Studiengängen innerhalb der Universität Bamberg stattfindet, senden Sie bitte das Notenblatt, welches Sie aus FlexNow2 generieren, an den Servicedesk WI. Dazu senden Sie den Antrag auf Anerkennung mit.
Sofern Sie bisher an einer anderen Universität studiert haben, senden Sie für eine erste Überprüfung Ihr Zeugnis bzw. Notenblatt der ehemaligen Universität an den Servicedesk WI sowie eine Liste an Modulen, welche Sie angerechnet haben möchten, inklusive Modulbeschreibungen. Weitere Informationen finden Sie unter Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen.
Eine Hochstufung um jeweils ein Fachsemester findet bei einer Anrechnung von >= 30 ECTS-Punkte statt. Die Hochstufung wird zusammen mit der Anrechnung durchgeführt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Bitte wenden Sie sich zu Anrechnungsfragen an den Servicedesk WI.
Wir empfehlen die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen, z.B. aus einem vorangegangenen Studium, zeitnah und zum Start des Studiums vorzunehmen. Wir möchten dadurch vermeiden, dass z.B. Anrechnungen nicht mehr möglich sind (siehe nächstes FAQ-Item) oder die Studienfortschrittskontrolle (Studien- und Fachprüfungsordnung §34 der Bachelorstudiengänge) das Studium in Bedrängnis bringt.
Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr möglich, sobald die oder der Studierende sich in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverhältnis mit der Hochschule befindet (bspw. nach erfolgter Anmeldung für eine Prüfung), bei der sie oder er um Anerkennung ersucht.
Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2018-01 des Prüfungsausschusses.
Modulprüfungen die Sie auf Schein geschrieben haben müssen beim Servicedesk zur Anerkennung durch den Prüfungsausschuss abgegeben werden.
Haben Sie bereits in Ihrem vorangegangenn Studium an der Universität Bamberg Module belegt und möchten diese anrechnen lassen? Anbei eine Liste an Modulen / Modulkombinationen, die ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung angerechnet werden können.
- BAEES1.1 + BAEES1.3 in Kombination können als EVWL angerechnet werden
- Wipäd-B-01 kann als ISDL-WAWI-B angerechnet werden
- WiMa-B-01a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-01b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
- WiMa-B-02a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-02b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
Auflagen im Masterstudiengang WI / IISM / Wipäd_WI
Bei der Zulassung zum Masterstudiengang WI, IISM, oder Wipäd_WI können von der Zulassungskommission Auflagen erteilt werden (nicht zu verwechseln mit einem Brückenstudium).
Studienbeginn vor Sommersemester 2019:
Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zusätzlich zu den Modulen der Masterprüfung absolviert werden müssen. Die Auflagen müssen bis zum Ende der Höchststudiendauer nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.
Studienbeginn ab Sommersemester 2019:
Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zusätzlich zu den Modulen der Masterprüfung absolviert werden müssen. Die Auflagen innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.
Allgemein:
Die Auflagenmodule müssen über FlexNow angemeldet werden.
Die Höchststudiendauer beträgt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 3 Semestern (90 ECTS-Punkte) unabhängig von der Höhe der Auflagen 5 Semester (3+2).
Die Höchststudiendauer beträgt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 4 Semestern (120 ECTS-Punkte) unabhängig von der Höhe der Auflagen 6 Semester (4+2).
Die Auflagenmodule erscheinen nicht auf dem Masterzeugnis und die Noten dieser Module gehen nicht in die Abschlussnote ein.
Über die Auflagenmodule wird kein separates Zeugnis erstellt.
Eine Notenübersicht über die erbrachten Auflagenmodule können über FlexNow - Datenblatt - erstellt werden.
Auslandsstudium
Es gibt zwei Möglichkeiten der Anrechnung ausländischer Leistungen:
1. Modulanrechnung: das im Ausland angebotene Modul (bspw. „Accounting“) wird für ein explizites Bamberger Modul (bspw. Buchführung) angerechnet. Hierfür müssen Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung bei dem äquivalenten Bamberger Lehrstuhl stellen (bspw. Lehrstuhl der Buchführung in Bamberg anbietet). Bestätigt dieser Ihnen eine Gleichwertigkeit der Module, kann das ausländische Modul anstelle des jeweiligen Bamberger Moduls angerechnet werden.
2. Modulgruppenanrechnung: Das anzurechnende Modul passt inhaltlich in die vorgesehene Modulgruppe und kann ohne Gleichwertigkeit mit einem Bamberger Modul angerechnet werden. Bei der Anrechnung im Profilbildungsstudium ist zu beachten, dass
- das Modul einen fachlichen Bezug zum Studiengang hat
- das anzurechnende Modul kein Grundlagenmodul des jeweiligen Studienganges ist.
Konkrete Fragen zur Modulgruppenanrechnung beantwortet Ihnen gern der Servicedesk WI.
Siehe dazu auch die Seiten des Prüfungsausschusses.
Beachten Sie bitte, dass laut Studien- und Fachprüfungsordnung „die zu erbringenden Prüfungsleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Prüfungsausschuss vereinbart werden“ sollen.
Darauf gibt es keine generelle Antwort. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich für ein Auslandsstudium beurlauben zu lassen. Ein Urlaubssemster bedeutet, dass Ihre Fachsemesterzahl nicht steigt. Sofern Sie sich beurlauben lassen haben, werden Ihnen pro 30 ECTS-Punkte, welche Ihnen aus dem Auslandsstudium angerechnet werden, ein Fachsemester hinzugezählt.
Wenn Sie beurlaubt sind, können Sie an der Universität Bamberg nur an Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei, die für Beurlaubungen zuständig ist.
In einem Learning Agreement bestätigen wir Ihnen, dass die von Ihnen gewählten ausländischen Kurse in Ihrem Studiengang in Bamberg angerkannt werden können.
Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen wollen, müssen diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Prüfung der ausländischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass nicht alle von Ihnen gewählten Kurse angerechnet werden.
Grundsätzlich werden für ein Learning Agreement Modulbeschreibungen der ausländischen Module benötigt.
Möchten Sie ein Bamberger Modul durch ein ausländischen Modul ersetzen, schließen Sie das Learning Agreement mit dem Fachvertreter ab.
Möchten Sie ausländische Module in Wahlpflichtbereichen einbringen (z. B. im Profilbildungsstudium), so schließen Sie das Learning Agreement direkt mit dem Prüfungsausschuss ab. Wenden Sie sich dafür an den Servicedesk WI.
Formulare sowohl für die Modulanrechnung als auch für die Modulgruppenanrechnung finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsausschusses.
Sollte sich etwas an Ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität ändern, so kontaktieren Sie bitte den Servicedesk WI. Über zusätzliche Module oder Änderungen an bestehenden Modulen kann dann auch per E-Mail an Learning Agreement ausgestellt werden.
Ja, sofern die ausländischen Module fachlich passend sind. Wenden Sie sich dann mit Modulbeschreibungen und dem ausländischen Zeugnis an den Servicedesk WI.
Nach Ihrem Auslandsstudium wenden Sie sich bitte mit dem Zeugnis und dem Learning Agreement (bzw. mit Modulbeschreibungen) an den Servicedesk WI.
Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die ECTS-Punkte angerechnet, die Sie im Ausland dafür erhalten haben. Bei einer Modulanrechnung werden die ECTS-Punkte des Bamberger Moduls verbucht.
In einigen Fällen gibt es Empfehlungen zur Notenumrechnung, welche von der Partneruniversität herausgegeben werden. Sofern dies der Fall ist, fügen Sie diese Umrechnungsempfehlung dem Anrechnungsantrag bei. Sofern die Umrechnungsempfehlungen von uns anerkannt werden, werden wir diese berücksichtigen. Sollte es keine Umrechnungsempfehlungen geben, wird die offizielle „bayerische Formel" verwendet sowie die Informationen aus Anabin herangezogen.
Sie können weitere Module in Bamberg belegen. Welche Module Sie wählen können, ist abhängig von Ihrem Studiengang:
Ba IISM 210 ECTS-Punkte: Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppe A1), Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6)
Ba WI 210 ECTS-Punkte: Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1-A4), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6), Ba AI 180 ECTS-Punkte (Modulgruppen A3, A6), Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2)
Ba IISM 180 ECTS-Punkte: Module gemäß Modulhandbuch
Ba WI 180 ECTS-Punkte: Module gemäß Modulhandbuch
Auswahl von Modulen
Sie können zusätzliche Module im freiwilligen Zusatzbereich belegen. Nachdem sie die Prüfung absolviert haben und die Note feststeht, können Sie den Tausch des Moduls aus dem freiwilligen Zusatzbereich mit einem Modul aus einem Wahlpflichtbereich beim Prüfungsamt per E-Mail veranlassen.
Beachten Sie bitte, dass ein Tausch nicht mehr möglich ist, wenn Sie bereits alle ECTS-Punkte für Ihr Studium erbracht haben, da in diesem Fall das Studium bereits abgeschlossen ist. Um dies zu Umgehen, können Sie z.B. ein Modul des Wahlpflichtbereichs im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden/verschieben, sodass trotz Bestehen die zum Abschluss erforderliche Gesamtsumme nicht erreicht wird, bzw. erst durch das Verschieben erreicht wird.
Notenverbesserung in einem Wahlpflichtbereich
Sie können, wenn Sie mehrere Prüfungen (z.B. zwei Prüfungen) anmelden und schreiben möchten, jedoch nur noch eine Prüfung davon für den Abschluss verwenden möchten, diese beiden Module im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Nachdem Sie die Prüfungen absolviert haben und die Noten feststehen, können Sie das Modul mit der besseren Note aus dem freiwilligen Zusatzbereich in den gewünschten Wahlpflichtbereich verschieben lassen und das Modul mit der schlechteren Note im Freiwilligen Zusatzbereich stehen lassen. Module im Freiwilligen Zusatzbereich werden nicht bei der Notenbildung berücksichtigt. Für die Verschiebung müssten Sie sich an das Prüfungsamt wenden. Falls eine Anmeldung im Freiwilligen Zusatzbereich nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Prüfungsamt.
Für die Bachelorstudiengänge WI und IISM:
Wählbar sind Module gemäß dem Angebot des Sprachenzentrums Bamberg (Modulhandbuch des Sprachenzentrums), ausgenommen die Module der Bereiche Deutsch als Fremdsprache und Wirtschaftsdeutsch.
Für die Masterstudiengänge WI, IISM, WipaedWI:
In den Masterstudiengängen können Vertiefungsmodule der Wirtschaftsfremdsprachen eingebracht werden, sofern es die Studie- und Fachprüfungsordnung ermöglicht.
Dies entspricht folgendem Modulangebot:
- Wirtschaftsenglisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsfranzösisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsitalienisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsrussisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsspanisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
Allgemeines/Prüfungsanmeldung:
Alle im Modulhandbuch des Sprachenzentrum gelisteten Fremdsprachenmodul können Sie über FlexNow anmelden.
Falls Sie das Modul nicht per FlexNow anmelden können (da es vorkommen kann, dass die Anbindung noch fehlt), so schreiben Sie dem Prüfungsamt WIAI welches Sprachmodul Sie einbringen möchten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen möchten.
Falls das Modul per Schein angerechnet werden soll, so lassen Sie folgendes Formular (Scheinanrechnung Sprachmodule(553.3 KB, 1 Seite)) unterschreiben.
Beachten Sie, dass für die Wirtschaftsfremdsprachen jeweils beide Teilmodulprüfungen erfolgreich bestanden werden müssen, damit die 6 ECTS-Punkte angerechnet werden können. Z.B. Für Wirtschaftsenglisch (arabisch) 1 muss Business English (römisch) I und Business English (römisch) III erfolgreich belegt werden, damit die ECTS gewertet werden. Haben Sie nur Business Englisch III belegt, werden diese 3 ECTS nicht für das Zeugnis gewertet.
Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2015-02 des Prüfungsausschusses.
Wollen Sie weitere Module Ihres Studiengangs (aus Wahlpflichtbereichen) belegen, so können Sie sich zu den Prüfungen in diesen Modulen im freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Am Ende Ihres Studiums kann darüber ein Zusatzzeugnis ausgestellt werden.
Möchten Sie ein z.B. Modul
- aus dem Wahlpflichtbereich in den Freiwilligen Zusatzbereich oder umgekehrt,
- aus dem Profilbildungsbereich in einen anderen Wahlpflichtbereich oder umgekehrt,
verschieben lassen, so schreiben Sie dies dem Prüfungsamt unter folgendem Formular.
Es ist immer jeweils nur das aktuellste Modulhandbuch entsprechend Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (diese finden Sie in FlexNow) gültig und muss zum Studieren herangezogen werden. Die Modulhandbücher finden Sie HIER.
Eine Übersetzung der Modulbeschreibungen der WIAI - Module in englischer Sprache finden Sie unter /wiai/studium/international/willkommen-in-bamberg.
Kann für alle Masterstudiengänge der WIAI beantragt werden.
Grundsätzlich ist die Einbringung von Bachelormodule im Masterstudium möglich, wenn damit notwendige Voraussetzungen für das Absolvieren eines Master-Moduls geschaffen werden.
Die Einbringung (im Rahmen von max. 12 ECTS-Punkte) wird allerdings nur genehmigt, wenn die jeweiligen Bachelor-Module vom Verantwortlichen des Master-Moduls, für das Sie Voraussetzungen schaffen wollen, als notwendige Vorkenntnisse explizit deklariert wurden. Module, die die jeweils notwendigen fachlichen Voraussetzungen vermitteln, sind im Modulhandbuch in der Rubrik „Empfohlene Vorkenntnisse“ aufgeführt. Sie müssten dem Prüfungsausschussvorsitzenden für WI, IISM, WipädWI und der Assistenz des PA WI/IISM/WipädWI einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail senden, in dem nachgewiesen wird, dass das Modul aus dem Bachelor eine grundlegende Vorkenntnis für ein Mastermodul darstellt, welches Sie im Masterstudium belegen möchten. Die Vorkenntnisse für das jeweilige Mastermodul finden Sie im Modulhandbuch in der Modulbeschreibung unter "Empfohlene Vorkenntnisse". Bei Modulen, die nicht in den "Empfohlenen Vorkenntnissen" aufgelistet sind bedarf es deshalb eine Bescheinigung des Modulverantwortlichen Ihres zu belegenden Mastermoduls, in der ausgeführt wird, inwiefern die Kenntnisse der von Ihnen genannten Bachelormodule konkret für das Mastermodul benötigt wird.
Ein bloßes Interesse am Fach reicht leider nicht aus, Sie dürfen das zu beantragende Bachelormodul auch nicht bereits in Ihrem Bachelorstudiengang belegt habe. Wenn Sie Ihr Anliegen mit der Organisation Ihres Masterstudiums begründen können, kann Ihnen der Antrag stattgegeben werden. Die Genehmigung werden Sie per Mail erhalten. Falls Sie in einem Masterstudiengang mit 120 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so ist eine Anmeldung nach Genehmigung über FlexNow möglich. Fall Sie aber in einem Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so wird die Anmeldung nicht über FlexNow möglich sein. Melden Sie sich dann beim Sekretariat des Lehrstuhls daher als Scheinteilnehmer an und reichen Sie diesen Schein inkl. der Bestätigungsmail des Prüfungsausschussvorsitzenden für die Anrechnung bei den Assistenzen der Prüfungsausschüsse wieder ein.
Exmatrikulation
Bachelorstudium
Je nach Bachelorstudiengang müssen Sie zum Ende eines Fachsemesters eine spezifische Anzahl an ECTS-Punkten erfolgreich erbracht haben, andernfalls werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert.
Die jeweiligen Regelungen der Studienfortschrittskontrolle finden Sie im §34 der jeweiligen Studien-und Fachprüfungsordnung.
In den 6-semestrigen Bachelorstudiengängen (180 ECTS-Punkte) müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens 12 ECTS-Punkte in den Modulgruppen A1 und A2 in Summe erbracht werden. Folgende Varianten sind beispielsweise möglich:
- 12 ECTS-Punkte in A1 und 0 ECTS-Punkte in A2
- 0 ECTS-Punkte in A1 und 12 ECTS-Punkte in A2
- 6 ECTS-Punkte in A1 und 6 ECTS-Punkte in A2
Falls Sie nicht wissen, in welcher Studien- und Fachprüfungsordnung Sie studieren, können Sie diese Informationen in FlexNow nachsehen.
Beachten Sie, dass Sie i.d.R. 24 ECTS-Punkte pro Semester erfolgreich absolvieren sollten, um das Studium innerhalb der Höchststudiendauer erfolgreich zu beenden!
Masterstudium
Im Masterstudium gibt es keine Studienfortschrittskontrolle! Beachten Sie, dass Auflagenmodule (nicht Brückenstudiumsmodule) in den 4-semestrigen Masterstudiengängen (120 ECTS-Punkte) mit Studienbeginn ab Sommersemester 2019 innerhalb eines Jahres erfolgreich nachzuweisen sind. Siehe auch Auflagen.
Informationen zur Höchststudiendauer finden Sie in Ihrer Studien- und Fachprüfungsordnung in §30 Abs. 2. Beachten Sie bitte, die Variante der Studienordnung gemäß Ihres Studiengangs (z.B. nachzusehen in FlexNow) zu wählen.
Siehe Allgemeine Prüfungsordnung der WIAI
§ 20 Endgültig nicht bestanden
(1) Sind nach Ablauf der Höchststudiendauer gemäß § 30 Abs. 2 StuFPO nicht alle im Studiengang zu erbringenden Prüfungsleistungen bestanden, so müssen die noch ausstehenden Prüfungsleistungen innerhalb des nach Ablauf der Höchststudienzeit anschließenden Hochschulsemesters erbracht werden (Semester nach Ablauf der Höchststudiendauer). Hierzu wird die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat schriftlich aufgefordert. Sind nach Ablauf dieser Frist nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden, ist der jeweilige Studiengang endgültig nicht bestanden. In diesem Fall ist das Prüfungsverfahren beendet. Noch ausstehende Prüfungsleistungen oder eine in Bearbeitung befindliche Bachelor- oder Masterarbeit können nicht mehr als Prüfungsleistungen im Sinne dieser Prüfungsordnung erbracht werden.
Sofern eine Bachelor- oder Masterarbeit bereits angemeldet wurde, so muss diese bis zum Ende der Höchststudienzeit abgegeben werden. Der Abgabetermin ist in FlexNow hinterlegt. Eine nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit kann gemäß § 18 einmal wiederholt werden.
Damit das Semester nach Ablauf der Höchststudiendauer gewährt werden kann, müssen Sie sich entsprechend für das kommende Semester zurückmelden (ein Antrag muss nicht separat gestellt werden). Im Semester nach Ablauf der Höchststudiendauer kann keine Beurlaubung in Ansptruch genommen werden.
Sie haben bereits alle Module für Ihr Studium bestanden und auch Ihre Bachelorarbeit/Masterarbeit abgegeben. Ihre Modulnoten sind alle in Flexnow eingetragen und somit fehlt nur noch die Note der Bachelorarbeit/Masterarbeit oder Sie warten noch auf die Modulnote einer Prüfung. Die Exmatrikulation erfolgt immer zum Ende des Semesters, auch wenn die letzte Note bereits innerhalb des Semesters eingetragen wird und das Zeugnis bereits erstellt wurde.
Sie können aber auch selbstständig eine Exmatrikulation vornehmen. Informationen zur Exmatrikulation finden Sie >>hier<<.
Notenberechnung
Die Gesamtnote des Studiengangs ist das auf eine Dezimalstelle abgeschnittene, nach ECTS-Punkten gewichtete arithmetische Mittel der Noten der einzelnen Module gemäß StuFPO. Die Prüfungsfächer der einzelnen Modulgruppen sind in Anhang 1 der Studien- und Fachprüfungsordnungen für die Studiengänge definiert.
Die Ordnungen der Bachelorstudiengänge können vorsehen, dass Grundlagenmodule und Module des Kontextstudiums sowie überfachliche Qualifikationen und überfachliche Kompetenzen nicht bei der Berechnung der Gesamtnote berücksichtigt werden. In den sechs- als auch sieben-semestrigen Bachelorstudiengängen fließen Module des Kontextstudiums nicht mit in die Abschlussnote ein und nur in den sieben-semestrigen Bachelorstudiengängen fließen Grundlagenmodule nicht mit in die Abschlussnote ein.
Die im Zeugnis ausgewiesene Note wird nach der ersten Kommastelle abgeschnitten. Bsp.: Die berechnete Note 2,18 wird als 2,1 im Zeugnis ausgewiesen.
Wenn Sie Ihr Studium insgesamt bestanden haben, erhalten Sie auf Antrag eine Ranking-Bescheinigung, in der Ihre Gesamtnote, der Prüfungstermin und Ihr relativer Rangplatz im Vergleich zu den Absolventen eines Prüfungstermins im selben Studiengang angegeben ist. Die Ranking-Bescheinigung können Sie über das Prüfungsamt WIAI anfragen. Ranking-Bescheinigungen für einzelne Teilprüfungen, Prüfungsfächer oder Module können leider nicht ausgestellt werden.
Bescheinigungen über einen Rangplatz können erst dann erstellt werden, wenn die Prüfungsleistungen aller Absolventen eines Semesters bewertet und in FlexNow verbucht sind. In der Regel kann dies frühestens zu folgenden Terminen erfolgen:
- Für Prüfungen nach dem Wintersemester:15.06.
- Für Prüfungen nach dem Sommersemester: 15.12.
Wenn Sie die Ranking-Bescheinigung persönlich abholen wollen, stellen Sie am besten per E-Mail einen formlosen Antrag an das Prüfungsamt. Bitte geben Sie im Antrag Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer und den von Ihnen belegten Studiengang an.
Praktikum im Ba IISM oder Ma IISM
Grundsätzlich können Sie sich selbst um ein Praktikumsplatz im Ausland bemühen und Firmen direkt kontaktieren.
Zusätzlich bietet das WIAI Career Center Praktikumsplätze bei internationalen Kooperationspartner an.
Ja, die Fakultät hat ein eigenes Career Center. Hier können Sie sich über aktuelle Events informieren und nach Kooperationspartnern suchen. In dem VC-Kurs „Jobbörse WIAI" werden regelmäßig aktuelle Jobangebote eingestellt. Sollten Sie detaillierte Fragen haben, können Sie sich jederzeit an das Career Center WIAI wenden.
Das mind. 4 monatige Praktikum in Vollzeit muss im internationalen Kontext absolviert werden. Die Inhalte des Praktikums müssen fachlich zum Studiengang passen. Somit müssen die Aufgabenbereiche des Praktikums im Bereich IS-Management liegen.
Die Prüfung der Praktikumsinhalte erfolgt durch die Studienfachberater der jeweiligen Studiengänge Ba IISM oder Ma IISM.
Sobald Sie einen Praktikumsplatz in Aussicht haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberater Ihres Studiengangs BA IISM bzw. MA IISM. Die Fachstudienberater prüfen, ob das Praktikum den fachlichen Anforderungen entspricht.
Die Prüfung erfolgt zu nächst nur anhand der Stellenbeschreibung des Praktikums. Eine endgültige Bestätigung über die Anrechenbarkeit des Praktikums kann aber erst nach dem Praktikum getätigt werden, wenn der Praktikumsbericht vorliegt. Sollten sich also während Ihres Praktikums Änderungen Ihrer Aufgaben ergeben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachstudienberater.
Für Ihr Praktikum können Sie auch ein Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei beantragen.
Nach Ihrem Praktikum reichen Sie bitte den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung bei Ihrem Fachstudienberater ein. Dieser wird die Prüfung und Anrechnung vornehmen.
Im Bachelorstudiengang IISM muss das Praktikum grundsätzlich während des Studiums absolviert werden. Daher können vorherige Praktika oder berufliche Tätigkeiten nicht berücksichtigt werden.
Im Masterstudiengang IISM kann ein bereits absolviertes Praktikum angerechnet werden, sofern es den Kriterien genügt.
Grundsätzlich werden an berufliche Tätigkeiten die gleichen Kriterien angelegt, wie an das vorgeschriebene Praktikum.
Sofern Sie bereits ein Praktikum absolviert haben oder neben dem Studium einschlägig arbeiten, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachstudienberater. Dieser wird prüfen, ob eine Anrechnung möglich ist.
Studierende im Bachelor sowie Master IISM kann eine Substitution des Praktikums im internationalen Kontext durch reguläre Module bewilligt werden, wenn die eigentlich im Praktikum zu erbringenden 12 ECTS-Punkte eine unzumutbare Härte darstellen (z.B. durch die aktuelle Corona-Situation) bzw. vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründe vorliegen und somit reguläres Absolvieren des Praktikums nicht möglich ist. Ein entsprechender Antrag inkl. Begründung ist an den Prüfungsausschuss zu richten. Für die Modulwahl haben Studierende ein Vorschlagsrecht.
Wird die Substitution durch Bamberger Module genehmigt, so sind diese 12 ECTS-Punkte statt dem Praktikum zu erbringen. Die hierfür belegten Module gehen in die Notenberechnung mit ein und werden in die Modulgruppe des ursürpnglichen Praktikums (Bachelor - Profilbildungsbereich | Master - A5 Praktikum) eingebracht.
Prüfungen
Eine Prüfung, die im Rahmen eines Studiengangs an der WIAI absolviert wird, z.B. die Module DSG-EiAPS-B oder BSL-B-00 im Studiengang Wirtschaftsinformatik, können innerhalb der Höchststudiendauer beliebig oft wiederholt werden.
Die Bachelor- / Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, können Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich wählen. Teilen Sie bitte dem Prüfungsamt mit (Kontaktformular), für welches Modul Sie an keinen weiteren Prüfungen teilnehmen werden. Teilen Sie diese Information bitte dem Prüfungsamt diese Information bereits vor der Prüfungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Prüfungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Prüfungen in FlexNow anmelden können bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Prüfungen verweigert.
Nicht bestandene Leistungen werden im Abschlusszeugnis nicht aufgeführt. Sofern freiwillige Zusatzleistungen absolviert wurden, wird ein weiteres Zeugnis ausgestellt, auf dem alle bestandenen freiwilligen Zusatzleistungen verzeichnet sind. Weitere Informationen zum Abschlusszeugnis erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Prüfungsanmeldung / Probleme bei der Anmeldung
Die Anmeldefristen sind für jeden Studierenden verbindlich. Bei Versäumnis kann die Anmeldung leider nicht nachgeholt werden. Denken Sie im kommenden Semester rechtzeitig an die Prüfungsanmeldung.
Wenn Sie ein Modul über die FlexNow-Suche während der Prüfungsanmeldephase anmelden, so wird dieses Modul im Freiwilligen Zusatzbereich und nicht in der dafür vorgesehenen Modulgruppe verbucht. Module, die im Freiwilligen Zusatzbereich verbucht werden, zählen nicht zur Studienfortschrittskontrolle.
Daher sollte Sie die Prüfungen über die Baumansicht anmelden, damit diese Module der entsprechenden Modulgruppe zugeordnet werden.
Nein. Module müssen nicht im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Sie müssen sich aber zum nächsten gewünschten Termin selbstständig anmelden, sofern Sie an einer Wiederholungsklausur teilnehmen möchten. Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, können Sie auch ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich wählen.
Nein, Sie müssen sich erneut für die Prüfung selbstständig anmelden.
Immer wieder kann es zu Problemen während der Prüfungsanmeldung kommen, insb. kann eine Anmeldung über FlexNow nicht möglich sein, obwohl Sie in den jeweiligen Modulgruppen noch Leistungen erbringen müssen.
Wie kommt dieses Problem zustande?
Nehmen wir an, Sie haben im Profilbildungsbereich (hier sind 30 ECTS-Punkte zu belegen) folgende Module im WS18/19 über FlexNow angemeldet:
- IIS-E-Biz-B (angemeldet)
- ISDL-eFin-B (angemeldet)
- MI-EMI-B (angemeldet)
- PM-B-01 (angemeldet)
Jedoch nur folgende Module bestanden:
- IIS-E-Biz-B (bestanden)
- ISDL-eFin-B (bestanden)
- MI-EMI-B (bestanden)
- PM-B-01 (nicht bestanden)
Im SS19 würden Sie gerne folgenden Module belegen:
- EESYS-GEI-B
- ISDL-ITCon-B
Das Modul PM-B-01 möchten Sie nicht mehr belegen (Stichwort Teilprüfungswechsel).
In diesem Fall wird FlexNow einen Fehler bei der Anmeldung bringen, da mehr als 30 ECTS-Punkte in der Profilbildung verbucht sind.
Grund: Das nicht bestanden Modul PM-B-01 zählt in die 30 ECTS-Punktegrenze mit ein.
Wie können Sie sich trotzdem ohne Fehlermeldung in FlexNow zu den Prüfungen anmelden?
Schreiben Sie dem Prüfungsamt, dass Sie (in diesem konstruierten Beispiel), dass Modul PM-B-01 nicht mehr belegen möchten, beantragen Sie entsprechend einenTeilprüfungswechsel.
Wann sollten Sie sich beim Prüfungsamt melden?
Melden Sie diese Punkte bereits vor der Prüfungsanmeldung zum Start des jeweiligen Semesters!
Kontakt beim Prüfungsamt:
Bei Problemen zur Prüfungsanmeldung setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt WIAI in Verbindung (Kontaktformular). Schildern Sie das Problem detailliert und wie es Ihrer Meinung nach in FlexNow normalerweise dargestellt wäre.
Melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt. Anscheinend sperrt FlexNow die Anmeldung weil Sie in in einer Modulgruppe bereits mehr als die eigl. benötigten ECTS erbracht haben oder durch die Anmeldung erbringen werden. Das Prüfungsamt kann Ihnen mitteilen, wie Sie das Problem am elegantesten umgehen können. Eine Scheinanmeldung ist folglich nicht notwendig. Beachten Sie bitte auch vorherigen FAQ-Hinweis "Warum treten diese Probleme auf? Was kann ich tun?"
Wenn Sie bei der Prüfungsanmeldung folgende Fehlermeldung erhalten: "Sie dürfen dieses Prüfungsfach nicht belegen, da dies von der Spezialisierung ausgeschlossen ist." so wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt WIAI mit der besagten Fehlernachricht. I.d.R. liegt eine Überbuchung in einer Modulgruppe vor, d.h. Sie haben in einer Modulgruppe mehr als die maximal möglichen ECTS verbucht. Eine Überbuchung in einer Modulgruppe ist ok und hat keine negativen Folgen für Sie, das Prüfungsamt wird Ihnen bei der Anmeldung behilfreich sein.
Nein! Falls ein Modul, welche Sie im Profilbildungsbereich / Freiwilligen Zusatzbeirech belegen möchten und Teil des Curriculums darstellt, nicht über FlexNow anzumelden können, so setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt WIAI in Verbindung (Kontaktformular).
Schildern Sie bitte detailliert, welches Modul Sie gerne einbringen möchten. In den meisten Fällen kann das Modul entsprechend freigeschalten werden, sodass eine Anmeldung über FlexNow möglich wird und Sie die Klausur nicht auf Schein schreiben müssen. Schreiben Sie dem Prüfungsamt WIAI welches Modul Sie einbringen möchten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen möchten.
Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, können Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich wählen. Teilen Sie bitte dem Prüfungsamt mit (Kontaktformular), für welches Modul Sie an keinen weiteren Prüfungen teilnehmen werden.
Teilen Sie diese Information bitte dem Prüfungsamt diese Information bereits vor der Prüfungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Prüfungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Prüfungen in FlexNow anmelden können bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Prüfungen verweigert, da die Modulgruppengrenzen überschritten wird.
Bereits angemeldete und nicht bestandene Module werden von FlexNow ebenfalls und fälschlicherweise mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewertet und verhindert somit eine Anmeldung bei Überschreitung der Modulgruppengrenze.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem FAQ-Punkt "Ich habe Probleme bei der Anmeldung zu einer Prüfung. Warum treten diese Probleme auf? Was kann ich tun?"
Ja, Sie sollten sich entweder gar nicht zur Klausur anmelden oder währen der Prüfungsabmeldephase auch wieder abmelden.
Falls ein Modul in einer falschen Modulgruppe angemeldet wurde, wenden Sie sich für die Verschiebung zeitnah an das Prüfungsamt WIAI (Kontaktformular).
Beachten Sie bei den nächsten Prüfungsanmeldungen die korrekte Modulgruppe auszuwählen. Wenn Sie eine Prüfung über die "Suche" auswählen, wird die Prüfung meist der falschen Modulgruppe zugeordnet.
Seminare (Forschungsseminare) und WI-Projekte
In jedem Studiengang müssen 1-2 Seminare belegt werden. Wie viele genau und aus welchen Fachbereichen diese zu wählen sind, kann der für den jeweiligen Studiengang gültigen Studien- und Fachprüfungsordnung bzw. den jeweiligen Modulhandbüchern entnommen werden. Anbei eine Übersicht über die Fächergruppen.
Ba WI (210 ECTS-Punkte):
BaWI-Sem-B - Bacheloreminar aus einer der Fächergruppen WI, Inf, AI oder BWL
Ba WI (180 ECTS-Punkte):
WI-Seminar-B - Bachelorseminar aus der Fächergruppe WI
BA IISM (210 ECTS-Punkte):
BaIISM-Sem1-B - Bachelorseminar 1 aus der Fächergruppe WI oder BWL
BaIISM-Sem2-B - Bachelorseminar 2 aus der Fächergruppe WI oder BWL
Ba IISM (180 ECTS-Punkte):
WI-Seminar-B - Bachelorseminar aus der Fächergruppe WI
Ma WI (90 + 120 ECTS-Punkte):
MaWI-Sem1-M / WI-Seminar1-M - Masterseminar 1 aus der Fächergruppe WI
MaWI-Sem2-M / WI-Seminar2-M - Masterseminar 2 aus einer der Fächergruppen WI, Inf, AI oder BWL
Ma IISM (90 ECTS-Punkte):
MaIISM-Sem1-M - Masterseminar 1 aus der Fächergruppe IISM und WI
MaIISM-Sem2-M - Masterseminar 2 aus der Fächergruppe IISM und WI
Lehrstühle der Fächergruppe IISM finden Sie hier.
Ma IISM (120 ECTS-Punkte):
IISM-Seminar1-M - Masterseminar 1 aus der Fächergruppe WI
IISM-Seminar2-M - Masterseminar 2 aus der Fächergruppe WI oder BWL
Ma WiPäd/WI (90 + 120 ECTS-Punkte):
WiPäd-M-05 oder WiPäd-M-06
Ma WiPäd mit Zweitfach WI
WiPäd-WISem-M (2 ECTS) - Belegen Sie ein Masterseminar aus der Fächergruppe WI (3 ECTS), dieses wird als WiPäd-WISem-M angerechnet.
Jeder Lehrstuhl an der Fakultät WIAI bietet mindestens einmal jährlich ein Bachelor- und ein Masterseminar an. Informationen, ob ein Seminar angeboten wird, finden Sie entwerder in Univis bzw. auf den Webseiten des Lehrstuhls, wobei viele Seminarthemen frühestens 2-3 Wochen vor Semesterstart bekannt gegeben werden.
Seminare aus der Fächergruppe WI finden Sie in Univis unter dem Kürzel Lehrstuhl-Sem-B für Bachelorstudiengänge bzw Lehrstuhl-Sem-M für Masterstudiengänge. Z.B: ISDL-Sem-B oder EESYS-Sem-M. Zusätzlich finden Sie Infromationen zu dem Seminarangebot auf den Lehrstuhlhompages.
Die Anmeldefristen zu den Seminaren legt der anbietende Dozent / die anbietende Dozentin fest und eine Anmeldung ist i.d.R. über FlexNow oder die Lehrstuhlhomepage möglich.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Semesterbeginn auf den Webseiten der Lehrstühle nach den angebotenen Seminaren.
Für Seminare aus dem Fachbereich BWL beachten Sie bitte den nächsten Eintrag.
Seminare (Forschnungsseminare), die aus der Fächergruppe BWL eingebracht werden können, sind in den Modultabellen nicht näher spezifiziert. Ob ein BWL-Seminar in den Studiengang eingebracht werden kann ist über die Studien- und Fachprüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt.
Daher muss ein BWL-Seminar zur Anrechnung grundsätzlich vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Als Prüfungsform für das BWL-Seminar ist die Kombination aus Hausarbeit und Referat vorgesehen. Beachten Sie bitte, dass einige BWL-Module die Lehrveranstaltungsart Seminar / Seminaristischer Unterricht haben, aber als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist. Ferner muss in dem Seminar eine aktuelle Forschungsfrage aus dem Fachgebiet der BWL bearbeitet werden.
Möchten Sie ein Bachelorseminar bzw. ein Masterseminar in der BWL belegen, so mailen Sie bitte die Kursbeschreibung -oder einen Link auf diese- an den Servicedesk WI. Sollte aus der Beschreibung die Prüfungsform sowie die Forschungsfrage nicht hervorgehen, so fragen Sie bitte zunächst beim anbietenden Lehrstuhl nach.
Die BWL-Seminare werden grundsätzlich mit 3 ECTS-Punkten angerechnet, so wie es in den Modulhandbüchern vermerkt ist.
Folgende Seminare sind bspw. möglich:
- BFC-B-04: Aktuelle Fragen zur Bank- und Versicherungsbetriebslehre (Bachelorstudiengang)
- ORG-B-06: Grand Challenges (Bachelorstudiengang)
- BFC-M-04: Forschungsfragen im Banking und Finanzcontrolling (Masterstudiengang)
- BSL-M-05: Aktuelle Fragen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (Masterstudiengang)
- Inno-M-02: Innovation und Kollaboration: Management von intra- und interorganisationalen Innovationsschnittstellen (Masterstudiengang)
- Inno-M-04: Organisationales Krisenmanagement (Masterstudiengang)
- Inno-M-05: Research Seminar on International Innovation Strategies (Masterstudiengang)
- Inno-M-08: Strategisches Technologiemanagement (Masterstudiengang)
- IRWP-M-04: Forschungsseminar zur Internationalen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (Masterstudiengang)
- ORG-M-03: Organization Theory and Research Methods (Masterstudiengang)
- ORG-M-06: Strategic Renewal and Organizational Transformation (Masterstudiengang)
- PM-M-04: Forschungsseminar Personalmanagement (Masterstudiengang)
- PuL-M-04: Seminar Supply Chain Management I (Masterstudiengang)
- PuL-M-05: Supply Chain Simulation (Masterstudiengang)
- VM-M-05: Research Seminar International Marketing (Masterstudiengang)
Für die Anrechnung der Module aus der BWL müssen Sie sich höchstwahrscheinlich als Scheinteilnehmer über das Sekretariat des Lehrstuhls anmelden. Den Schein über die bestandene Leistung bringen Sie für die Anrechnung vorbei. Ob Sie an dem Seminar teilnehmen können, entscheidet der jeweilige Dozent.
Im Bachelorstudiengang WI sowie IISM muss ein Projekt aus der Fächergruppe Wirtschaftsinformatik belegt werden.
Im Wintersemester wird vom Lehrstuhl IIS ein WI-Projekt zur "Systementwicklung" angeboten.
Im Sommersemester wird vom Lehrstuhl IIS ein WI-Projekt zu "Betriebliche Anwendungssysteme" angeboten.
Informationen zu den Anmeldefristen der WI-Projekten des IIS-Lehrstuhls finden Sie unter den News des IIS-Lehrstuhls.
Ab dem Sommersemester 2021 wird vom Lehrstuhl ISM ebenfalls ein WI-Projekt angeboten. Informationen zu den Anmeldefristen des WI-Projekts des ISM-Lehrstuhls finden Sie unter der Modulübersicht des ISM-Lehrstuhls.
Beide Projekte stehen allen Studierenden der Bachelorstudiengänge Wirtschaftsinformatik und International Information Systems Management offen. Projekte aus dem VC "Zentrale WIAI Projektanmeldung" können nicht gewählt werden.
Teilzeitstudium
Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter "Interesse am Studium"
Ein Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ist jedes Semester möglich und kann jeweils ab Rückmeldebeginn bis Einschreibungsschluss des jeweiligen Semesters in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Regelstudienzeit für einen Teilzeitstudiengang ist doppelt so lang wie die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Beachten Sie, dass die Studienfortschrittskontrolle trotzdem geprüft wird. Sie können in einem Teilzeitsemester höchstens 18 ECTS-Punkte einbringen. Im Falle einer Überschreitung dieser maximalen Punktezahl werden zwei Teilzeitsemester gezählt.
Falls Sie sich zu Beginn Ihres Studiums für ein Teilzeitstudium einschreiben wollen, müssen Sie die Online-Immatrikulation machen und bei Ihrer persönlichen Einschreibung in der Studierendenkanzlei den Antrag auf Teilzeitstudium stellen.
Das Teilzeitstudium bietet all denjenigen eine Chance, die aufgrund einer zeitlichen oder anderweitigen Zusatzbelastung nicht am Vollzeitstudium teilnehmen können. Besonders attraktiv ist es daher für
- Studierende mit Nebenjob
- Studierende mit Kindern sowie
- für behinderte oder chronisch kranke Studierende
- und Erwerbstätige.
Für die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeiten verdoppelt sich die maximal mögliche Bearbeitungsdauer:
- im Bachelor von 4 auf 8 Monate
- im Master von 6 auf 12 Monate
Übergang Bachelor - Master
Ja, Sie können im Bachelorstudium auch Mastermodule im freiwilligen Zusatzbereich verbuchen und diese durch den Prüfungsausschuss anrechnen lassen, sobald Sie im Masterstudiengang an der WIAI-Fakultät eingeschrieben sind und Sie das Bachelorzeugnis erhalten haben. Achten Sie darauf, dass die gewählten Mastermodule in dem angestrebten Masterstudiengang laut Modulhandbuch anrechenbar sind. Senden Sie dem Servicedesk WI hierzu einen entsprechenden Anrechnungsantrag.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre letzten Prüfungsleistungen im Bachelorstudium und Ihre ersten Prüfungsleistungen im Masterstudium im gleichen Semester parallel erbringen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.
Sie können sich zum Masterstudium bewerben, auch wenn noch nicht alle Noten zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Auch wenn Ihnen nur noch wenige ECTS-Punkte im Bachelorstudium fehlen, ist eine Bewerbung schon möglich. Falls das Zeugnis für die Einschreibung noch nicht vorhanden ist, muss das fehlende Zeugnis innerhalb eines Jahres bei der Studierendenkanzlei nachgerecht werden.
Wenn Sie ihr Bachelorstudium im WiSe (SoSe) abschließen wollen, so müssen Sie Ihre letzte Prüfungsleistung bis zum 31.03. (30.09.) erbracht haben. Ist Ihre letzte Prüfungsleistung die Bachelorarbeit, so ist der letzte Tag des Semesters auch der letztmögliche Abgabetermin.
Es besteht die Möglichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre Bachelorarbeit auch erst in dem Semester abgegeben können, in dem Sie bereits Mastermodule belegen wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.
Eine Einschreibung in einen Masterstudiengang WI / IISM oder Wipäd_WI mit 90 ECTS-Punkten ist letztmalig für das Wintersemester 2022/23 möglich.
Da Sie in dem 3-semestrigen Master WI - mit Brückenstudium eingeschrieben sind, ist das Modulhandbuch des 7-semestrigen Bachelor WI relevant. Zu finden unter Modulhandbuch Bachelor Wirtschaftsinformatik - Studienbeginn vor dem WS 2018/2019.
Zugangsvoraussetzungen
Da es an der Universität Bamberg keine ENB-Klausel gibt, können Sie sich problemlos für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik, International Information Systems Management sowie Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik einschreiben.
Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie in der jeweiligen Studien- und Fachprüfungsordnungen sowie über den Bewerbungsprozess.
Einschreiben für ein Bachelorstudium: zentrale Fristen.
Bewerbung für ein Masterstudium: Für die Bewerbung zum Master gelten folgende Bewerbungsfristen (siehe Ankündigung Studierendenkanzlei). Bitte beachten Sie jedoch, dass aus organisatorischen Gründen Bewerbungen für das Wintersemester bis zum 31.08., für das Sommersemester bis zum 28.02. eines Jahres erfolgen sollten. Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese sofort bearbeitet und das Bewerbungsverfahren innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss gebracht. Sie erhalten dann eine Zu- bzw. Absage und können so frühzeitig Ihr Masterstudium planen.
Für das Studium benötigen Sie kein Orientierungs- oder Betriebspraktikum.
Als Zugangsvoraussetzungen werden gute Deutsch-, Englisch- und Mathematikkenntnisse erwartet. Sie können jedoch unzureichende Kenntnisse frühzeitig z.B. durch einen Mathe Vorkurs oder Englisch-Kurs ergänzen.
Soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich für den für Sie interessanten Studiengang einschreiben bzw. bewerben. Bei besonderen Abweichungen (ausländische Hochschulzugangsberechtigung etc.) und für weitere Anliegen ausländischer Studierender hilft das International Office weiter.
Sonstiges
Die Studienplanempfehlung, die bei den EETs vorgestellt wird, finden Sie auf den Webseiten der Fachschaft in der Erstsemesterbroschüre ihres Studiengangs. Außerdem fasst die aktuellste Broschüre auch alle wichtigen Informationen zusammen, die insb. bei der Facheinführung vorgestellt werden.
Weitere Informationen, wie Sie den Stundenplan im Univis erstellen, finden Sie hier. Weitere praktische Informationen für den Studienstart finden Sie auf den Webseiten der Studierendenkanzlei. (Vorlesungszeiten- und Fristen, Studienförderung, Internet-Dienste, Semesterticket, Studierendenausweis, Rückmeldung, Wechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation).
Sobald alle Noten Ihrer Bachelor- oder Masterprüfung in FlexNow verbucht sind, wird das Zeugnis vom Prüfungsamt erstellt. Dieses muss dann noch vom Dekan der Fakultät und dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Außerdem wird noch die Urkunde Ihres akademischen Grads erstellt und vom Präsidenten unterschrieben. Ist dies alles erfolgt, werden Sie benachrichtigt und können Ihr Zeugnis im Prüfungsamt abholen. Folglich werden Sie dann exmatrikuliert.
Wenn Sie noch freiwillige Zusatzleistungen absolvieren, so zögert sich das Erstellen des Zeugnisses noch bis zum Ende des jeweiligen Semesters heraus.
Möchten Sie noch Noten verbessern, siehe FAQ Hinweis "Ich habe in einem Wahlpflichtbereich bereits einige ECTS-Punkte erbracht. Ich möchte zur Notenverbesserung aber ein anderes Modul belegen. Ist das möglich?"