Prüfungsausschuss Soziologie

Auf dieser Seite finden Sie einige allgemeine Informationen des Prüfungsausschusses Soziologie, die Mitteilungen des Prüfungsausschusses, Antragsformulare, typische Entscheidungen, wie zum Beispiel Nachteilsausgleiche oder Studienzeitverlängerunge et cetera. Anträge richten Sie bitte grundsätzlich in schriftlicher Form und mit sorgfältiger Begründung an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses; Anfragen können auch per eMail gestellt werden. Über Routinefälle entscheidet die Vorsitzende binnen kurzer Frist. Über andere Fälle berät der Prüfungsausschuss, der in der Regel einmal im Semester tagt; unter Umständen müssen Sie daher mit einer längeren Bearbeitungszeit Ihres Antrags rechnen. Bitte beachten Sie auch, dass Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses über die Mailing-Liste Soziologie versandt werden.

Kontakt:

Prüfungsausschuss Soziologie

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

D-96045 Bamberg

pa.soziologie(at)uni-bamberg.de

Bei Beratungsbedarf bezüglich der Studienorganisation ist die Fachstudienberatung die richtige Anlaufstelle.

Bei Beratungsbedarf in Bezug auf den Umgang mit Beinträchtigungen innerhalb des Studiums sind die Mitarbeiterinnen der Kontaktstelle Studium und Behinderung vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen.

 

Schließung des Prüfungsausschusses im Sommer 2024:

Der Prüfungsausschuss Soziologie und die Fachstudienberatung Soziologie sind im Zeitraum vom 26.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024 nicht erreichbar. Sollten Sie dringende Anliegen an den Prüfungsausschuss haben, bitten wir Sie, diese Anliegen bis spätestens zum 21.08.2024 mitzuteilen, sodass eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Alle Anfragen, die ab dem 22.08.2024 eingehen, können erst wieder ab Ende September bearbeitet werden.

Bei dringenden Anliegen (z.B. Verlängerung der Abgabefrist der Abschlussarbeit) wenden Sie sich bitte direkt an

Prof. Dr. Cornelia Kristen

Vorsitzende des Prüfungsausschusses Soziologie

pa.soziologie@uni-bamberg.de

oder

Prüfungsamt

Kontaktformular

Dort eingehende Anfragen werden nur aufgrund von Dringlichkeit bearbeitet. Alle Anfragen, bei denen keine Dringlichkeit besteht, werden ebenso ab Ende September bearbeitet.