Versicherungsschutz im Praktikum
Sie sind selbst für Ihren Versicherungsschutz im Ausland verantwortlich!
Während eines Praktikums müssen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst die Verantwortung tragen.
Vor Antritt des Praktikums müssen Sie daher eventuell eine zusätzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung abschließen.
Nicht ausreichend sind die oft bei Banken angebotenen Auslandskrankenversicherungen oder Versicherungspakete, da diese in der Regel nur für sechs Wochen gelten und auf Urlaubsreisen zugeschnitten sind.
Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen mit den meisten europäischen Ländern, aber eine Zusatzversicherung für einen Auslandsaufenthalt ist dringend anzuraten, da im Ausland nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland besteht.
Privatversicherte müssen individuell klären, ob Sie einen Versicherungsschutz im Ausland haben.
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die Sie während des Auslandsaufenthalts verursachen oder erleiden. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Sie laufen daher Gefahr, von den Standardbedingungen Ihrer Versicherung nicht abgedeckt zu sein, wenn Sie z. B. nicht als Angestellte/r gelten.
Diese Versicherungen sind für Praktikantinnen und Praktikanten besonders wichtig, da sie für Schäden, die sie während ihrer Arbeit verursachen, selbst haften.
Es ist daher individuell zu klären, ob eine bereits bestehende Versicherung die Praktikantentätigkeit im Ausland abdeckt. Es ist unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.